An den Grenzübergängen zu den Niederlanden hat die Bundespolizei am Wochenende gleich mehrfach zugeschlagen. Fünf gesuchte Personen gingen den Beamten und Beamtinnen ins Netz. Die Vorwürfe reichen von Kennzeichenmissbrauch bis zu Geiselnahme.
Schlag auf Schlag an der GrenzeBundespolizei nimmt fünf gesuchte Männer am Wochenende fest

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Die Bundespolizei hat am Wochenende an der niederländischen Grenze mehrere per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen (Symbolbild).
Die wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen haben sich für die Bundespolizei am vergangenen Wochenende (11. bis 13. Juli) erneut ausgezahlt. An verschiedenen Kontrollstellen an der Grenze zu den Niederlanden wurden insgesamt fünf per Haftbefehl gesuchte Männer gefasst.
Haftbefehl wegen Geiselnahme: Ungar auf der A3 verhaftet
Den wohl schwerwiegendsten Fall gab es am Freitagnachmittag auf der Autobahn 3. Dort kontrollierten die Einsatzkräfte einen 25-jährigen Ungarn, der mit dem Schienenersatzverkehr des RE 19 einreiste. Wie sich herausstellte, wurde der Mann von den ungarischen Behörden mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen Freiheitsberaubung und Geiselnahme gesucht. Er muss in seiner Heimat noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen und wurde nach der Vorführung bei einem Haftrichter in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Geldstrafen nicht bezahlt: Mehrere Festgenommene müssen in Haft
Für drei weitere Männer endete die Reise ebenfalls hinter Gittern, da sie ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Am Samstagnachmittag wurde in Kaldenkirchen ein 38-jähriger Deutscher wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgenommen. Er muss nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, da er 1800 Euro nicht aufbringen konnte. Ähnlich erging es einem 25-jährigen Polen, der am Sonntagnachmittag auf der A3 kontrolliert wurde. Wegen Erschleichen von Leistungen suchte ihn die Staatsanwaltschaft Hannover. Er konnte die fälligen 540 Euro nicht bezahlen und muss nun 27 Tage in Haft.
Ebenfalls festgenommen wurde am Sonntagabend ein 24-jähriger Russe auf der Autobahn 40. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schleswig wegen eines Verstoßes gegen das Asylgesetz vor. Er wird am Montag einem Haftrichter vorgeführt.
Glück im Unglück hatte hingegen ein 44-jähriger Rumäne am Freitagvormittag auf der A3. Er wurde wegen Kennzeichenmissbrauchs gesucht, konnte die drohende siebentägige Haftstrafe aber durch die Zahlung einer Geldstrafe von 140 Euro abwenden und seine Reise fortsetzen. (red)