In Witten kam es zu einem Alleinunfall mit anschließendem Widerstand gegen die Polizei. Der Fahrer hatte einen Alkoholwert von 2,48 Promille.
Polizei WittenAlleinunfall mit 2,48 Promille: Autofahrer (41) leistet erheblichen Widerstand

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Nach einem Alleinunfall in Witten leistete ein alkoholisierter Autofahrer (41) erheblichen Widerstand gegen die Polizei (Symbolfoto).
Am Dienstagabend (3. Juni 2025) hat ein alkoholisierter Wittener (41) einen Alleinunfall verursacht. Die Polizei nahm den aggressiven Mann vorläufig fest.
Zeugen meldeten den Unfall gegen 20.40 Uhr im Bereich Diakonissenstraße. Nach bisherigem Stand war ein 41-jähriger Autofahrer aus Witten in Richtung Pferdebachstraße unterwegs und kollidierte in Höhe der Hausnummer 59 mit einem geparkten Pkw.
Autofahrer tischte Polizei unglaubwürdige Geschichte auf
Als die Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen zur Unfallaufnahme eintrafen, tischte der 41-Jährige ihnen eine unglaubwürdige Geschichte auf: Seine Begleitung, die das Auto gefahren haben soll, hätte einem Kind ausweichen müssen und so die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.
Doch die Zweifel an seiner Version wuchsen schnell - so bestätigten mehrere Zeugen und Zeuginnen vor Ort, dass der Mann alleine im Auto gesessen und den Unfall verursacht haben soll. Auch die Sitzstellung des Fahrersitzes bekräftigte den Eindruck.
Während der polizeilichen Maßnahmen zeigte sich der Mann den Beamten und Beamtinnen sowie Zeugen und Zeuginnen gegenüber sehr aggressiv. Zudem stellten die Polizisten und Polizistinnen deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest.
2,48 Promille: Wittener leistete erheblichen Widerstand
Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest bei dem Wittener ergab einen Wert von 2,48 Promille. Auch gab der Mann an, Cannabis konsumiert zu haben. Die Polizisten und Polizistinnen nahmen ihn zwecks Blutprobenentnahme mit zur Wache.
Dort leistete der 41-Jährige erheblichen Widerstand, weshalb er vorläufig festgenommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen gegen den Mann aufgenommen - er muss sich unter anderem wegen der Straßenverkehrsgefährdung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. (red)
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