Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW hat Anklage gegen drei Männer erhoben. Sie sollen gefährliche PFAS-haltige Löschmittel illegal entsorgt haben.
Polizei NRWAnklage wegen illegaler Entsorgung von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln erhoben

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Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).
Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW hat bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - in Krefeld Anklage gegen drei Männer im Alter von 35, 46 und 67 Jahren erhoben. Der Vorwurf: schwerwiegende Umweltstraftaten und gewerbsmäßiger Betrug.
Dem 67-jährigen Vater und seinem 35-jährigen Sohn wird vorgeworfen, mit ihrem in Willich ansässigen Unternehmen illegal PFAS-haltige Löschmittel aus Schaumlöschern gemeinsam mit einem 46-jährigen Mitarbeiter entgegengenommen, gelagert, behandelt und verwertet zu haben.
25 Tonnen Feuerlöscher und 40 Tonnen belastetes Löschmittel gefunden
Der 46-Jährige soll zudem gemeinsam mit dem 67-Jährigen eine Scheune in Viersen angemietet haben, um auch dort illegal die gefährlichen Löschmittel zu lagern. Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Jahr 2024 konnten in der Scheune rund 25 Tonnen (Schaum-)Feuerlöscher und 40 Tonnen PFAS-belastetes Löschmittel aufgefunden werden.
Auch am Betriebssitz befanden sich erhebliche Mengen PFAS-belasteter Löschmittel in flüssiger Form sowie in zur Entsorgung angenommenen Schaumlöschern.
Deutschlandweite Sammlung von Feuerlöschern zur Entsorgung
Die Angeschuldigten haben mit ihrer Firma deutschlandweit Feuerlöscher zur Entsorgung eingesammelt. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 sollen sie rund 208 Tonnen des PFAS-haltigen Materials entgegengenommen haben. Für mindestens die Hälfte davon liegen keine Entsorgungsnachweise vor, wobei der Verbleib eines Großteils dieses belasteten Materials ungeklärt ist.
Durch diese Vorgehensweise sind deren Kunden nicht von ihrer Entsorgungspflicht frei geworden, sodass ihnen in Höhe der von den Angeschuldigten in Rechnung gestellten angeblich ordnungsgemäßen Entsorgung ein Schaden entstanden sein dürfte. Die Angeschuldigten haben sich durch diese Vorgehensweise Entsorgungskosten in Höhe von rund 230.000 Euro erspart.
PFAS: Gefährliche "Ewigkeitschemikalien" mit Gesundheitsrisiken
Bei den Löschmitteln handelt es sich um PFAS-haltige Flüssigkeiten, die gefährliche Abfälle darstellen. PFAS sind sogenannte "Ewigkeitschemikalien", da sie sehr langlebig sind und in der Natur nur schwer abgebaut werden können. Gelangen sie in die Umwelt, verbleiben sie dort für lange Zeiträume. Sie können über unterschiedliche Wege auch in Menschen und Tiere gelangen und dort negative Effekte für die Gesundheit haben.
Bei Boden- und Gewässerproben an und in der Nähe der Betriebsorte konnten auffällig hohe PFAS-Werte festgestellt werden, so dass der 67-Jährige und der 46-Jährige auch wegen Boden- und Gewässerverunreinigung angeklagt worden sind.
Die Angeschuldigten sind wegen dieses Sachverhalts wegen besonders schwerer Fälle der Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, des unerlaubten Umgangs mit Abfällen und unerlaubten Betreibens von Anlagen und wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt worden. (red)
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