Polizei NeussGeldbuße nicht gezahlt – Festnahme nach Verkehrskontrolle

Ein Polizeiwagen bei einer Verkehrskontrolle.

Ein 24-jähriger Neusser wurde nach einer Verkehrskontrolle festgenommen, weil er eine Geldbuße nicht bezahlt hatte.

Weil er eine ausstehende Geldbuße nicht bezahlt hat, muss ein 24-jähriger Neusser nun einige Tage in Erzwingungshaft. Der Mann wurde bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle überprüft.

Ein 24 Jahre alter Neusser muss für einige Tage in Erzwingungshaft, weil er eine ausstehende Geldbuße in Höhe von mehreren hundert Euro nicht bezahlt hat. Der Mann wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (21./22.05.) von einer Streifenwagenbesatzung im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft.

Dabei stellte sich heraus, dass nur wenige Tage zuvor ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Der Neusser wurde zunächst ins Polizeigewahrsam eingeliefert, von dort wird er im Laufe des Tages in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Was ist Erzwingungshaft?

Erzwingungshaft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt lediglich ein Beugemittel dar. Sie wird angeordnet, wenn der beziehungsweise die Betroffene das im Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Urteil auferlegte Bußgeld nicht zahlt.

Der Vollzug der Erzwingungshaft befreit den Betroffenen nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die Erzwingungshaft kann jederzeit durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abgewendet werden.

Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Erzwingungshaft wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.