Polizei MönchengladbachBewohner stellt Einbrecher und hält ihn fest – Täter zückt Messer

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz.

Die Polizei Mönchengladbach nahm zwei Tatverdächtige nach einem Einbruch vorläufig fest (Symbolbild).

In Mönchengladbach stellte ein Bewohner einen Einbrecher auf frischer Tat. Der Täter hatte ein verbotenes Messer dabei. Die Polizei nahm zwei Verdächtige fest.

Ein mutiger Hausbesitzer hat in Mönchengladbach einen Einbrecher auf frischer Tat ertappt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag (15. Mai 2025) an der Aachener Straße.

Gegen 15.00 Uhr bemerkte der Bewohner einen fremden Mann, der mit einem Rucksack aus dem Küchenfenster im Erdgeschoss kletterte. Der Hausbesitzer reagierte sofort, eilte zu dem Eindringling und konnte ihn nach einer körperlichen Auseinandersetzung an der Flucht hindern.

Einbrecher hatte Butterflymesser dabei – Komplizin sollte ablenken

Der 49-jährige Tatverdächtige hatte bei der Tat ein verbotenes Butterflymesser dabei, das er auch hervorholte, als er vom Hausbesitzer überrascht wurde. Zum Glück kam die Waffe nicht zum Einsatz. Bei der Auseinandersetzung erlitten sowohl der Bewohner als auch der Einbrecher leichte Verletzungen.

Die alarmierten Polizisten nahmen nicht nur den Einbrecher fest, sondern auch eine 41-jährige Frau. Sie steht unter dringendem Verdacht, als Komplizin fungiert zu haben. Offenbar hatte sie versucht, die Betreiber des angrenzenden Geschäfts abzulenken, während ihr Komplize durch das auf Kipp stehende Fenster in das Haus eindrang.

Bei dem Einbrecher fanden die Beamten hochwertige Uhren, die eindeutig dem Bewohner gehörten. Der Hausbesitzer hatte den Täter nach dem Überführen in die Hinterräume des angrenzenden Geschäfts gebracht, wo die Polizei beide Tatverdächtigen antraf.

Polizei ermittelt wegen mehrerer Straftaten – Täter wieder auf freiem Fuß

Die beiden Tatverdächtigen sind laut Polizei bereits einschlägig in Erscheinung getreten. Sie wurden vorläufig festgenommen und ins Polizeigewahrsam gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und Prüfung der Haftgründe wurden beide am Folgetag wieder entlassen, da sie über einen festen Wohnsitz verfügen.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Einbruchdiebstahls in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl. Zudem stellt das Führen des Butterflymessers einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Das Messer wurde von den Polizisten sichergestellt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.