Polizei MönchengladbachBetrunkener E-Scooter-Fahrer (29) fährt Streifenwagen auf

Rettungswagen stehen nach einem schweren Verkehrsunfall auf einer Kreuzung.

Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer (29) fuhr in Mönchengladbach einem Streifenwagen auf (Symbolfoto).

In Mönchengladbach kam es zu einem ungewöhnlichen Verkehrsunfall: Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer fuhr einem Polizeifahrzeug auf, nachdem er zuvor eine medizinische Behandlung verweigert hatte.

Auf der Hindenburgstraße in Mönchengladbach ist es am Sonntag, 22. Juni, gegen 1.10 Uhr zu einem Verkehrsunfall gekommen. Ein 29-jähriger E-Scooter-Fahrer verletzte sich dabei leicht.

Nach Zeugenaussagen hatte sich der Mann bei einem Alleinunfall offensichtlich verletzt, weshalb ihn ein Rettungswagenteam ambulant behandeln wollte. Dieser Behandlung entzog er sich allerdings so vehement, dass das eingesetzte Streifenwagenteam dem Mann folgte, um eine Flucht von der Unfallstelle zu verhindern.

Polizei wollte E-Scooter-Fahrer zum Anhalten bewegen

Mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn überholten die Polizisten und Polizistinnen den Mann auf seinem E-Scooter und versuchten ihn durch leichtes Abbremsen zum Anhalten zu bewegen. Der 29-Jährige fuhr jedoch weiter und fuhr so dem Streifenwagen auf.

Die Beamten und Beamtinnen stiegen aus und befragten den Mann. Nach eigener Aussage sei er die Hindenburgstraße mit dem E-Scooter heruntergefahren, sei gestürzt und habe sich so die Verletzungen zugezogen. Eine Behandlung durch die RTW-Besatzung habe er bewusst abgelehnt.

Alkoholtest ergab positiven Wert

Außerdem räumte der E-Scooter-Fahrer ein, Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert zu haben. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab einen positiven Wert.

Das Rettungswagenteam brachte den verletzten Mann in ein Krankenhaus. Nach ambulanter Behandlung seiner Verletzung sowie einer Blutprobenentnahme wurde der 29-Jährige wieder entlassen. Gegen ihn wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.