Polizei MettmannMehrere Verkehrsunfallfluchten in Hilden und Erkrath – Schäden im vierstelligen Bereich

Polizeiauto im Einsatz

Die Polizei im Kreis Mettmann registrierte mehrere Verkehrsunfallfluchten in Hilden und Erkrath

Die Polizei im Kreis Mettmann berichtet über mehrere Fälle von Verkehrsunfallfluchten in Hilden und Erkrath. Die Verursacher flüchteten, ohne sich um die Schäden zu kümmern.

In den vergangenen Tagen hat die Polizei im Kreis Mettmann mehrere Verkehrsunfallfluchten registriert. Die Unfallverursacher entfernten sich jeweils vom Unfallort, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.

Audi in Hildener Parkhaus beschädigt

Am Dienstag, 17. Juni 2025, wurde in Hilden ein Audi A1 durch ein unbekanntes Fahrzeug an der Front beschädigt. Der Wagen parkte zwischen 7.45 und 17.15 Uhr in einem Parkhaus in der Straße Am Kronengarten. Der entstandene Schaden wird auf etwa 1.600 Euro geschätzt.

Hinweise zu diesem Vorfall nimmt die Polizei in Hilden unter der Telefonnummer 02103 898-6410 entgegen.

Zwei Unfallfluchten in Erkrath mit hohem Sachschaden

In Erkrath ereigneten sich gleich zwei Fälle von Unfallflucht. In der Zeit von Montag, 16. Juni 2025, bis Dienstag, 17. Juni 2025, wurde an der Kattendahler Straße ein weißer Toyota Yaris beschädigt. Die Fahrerin hatte ihr Auto am Montag gegen 14.30 Uhr auf einem Parkplatz in Höhe der Hausnummer 36 abgestellt. Als sie am Dienstagmorgen gegen 6.00 Uhr zurückkehrte, entdeckte sie einen frischen Unfallschaden am hinteren linken Kotflügel.

Ein weiterer Fall ereignete sich am Samstag, 14. Juni 2025, auf einem Discounter-Parkplatz an der Röntgenstraße in Erkrath. Der Fahrer eines braunen 3er BMW parkte sein Auto gegen 14.20 Uhr auf dem Parkplatz. Bei seiner Rückkehr gegen 14.50 Uhr stellte er einen frischen Unfallschaden am Heck fest.

In beiden Erkrather Fällen wird der Sachschaden auf einen niedrigen vierstelligen Betrag geschätzt. Hinweise nimmt die Polizei in Erkrath unter der Telefonnummer 02104 9480-6450 entgegen.

Polizei gibt Tipps zum richtigen Verhalten nach Unfällen

Die Polizei weist darauf hin, dass eine Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist. Unfallfluchten sollten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110) gemeldet werden. Das Fahrzeug sollte wenn möglich unverändert am Unfallort belassen werden, um Unfallspuren zu sichern. Selbst kleinste Lacksplitter oder Glasreste können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.