Polizei Märkischer KreisMendener Pfingstkirmes: Erstmals mobile Videoüberwachung im Einsatz

Mobile Videobeobachtungsanlage der Polizei auf der Mendener Pfingstkirmes im Märkischen Kreis

Die Polizei setzt bei der Mendener Pfingstkirmes erstmals eine mobile Videobeobachtungsanlage ein.

Nach dem Tötungsdelikt am Papenbusch verstärkt die Polizei ihre Präsenz auf der Mendener Pfingstkirmes mit einer neuen Technik zur Videoüberwachung.

Die Polizei im Märkischen Kreis setzt bei der diesjährigen Mendener Pfingstkirmes erstmals auf eine mobile Videobeobachtungsanlage. Das vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) zur Verfügung gestellte System soll für mehr Sicherheit auf dem Festgelände sorgen.

Wie in den Vorjahren werden Polizistinnen und Polizisten verstärkt auf der Kirmes präsent und ansprechbar sein. Sie werden unter anderem gemeinsame Streifen mit dem Ordnungsamt der Stadt durchführen.

Tötungsdelikt am Papenbusch als Anlass für Videoüberwachung

Die Mendener Kirmes ist in den vergangenen Jahren – abgesehen von kleineren kirmestypischen Delikten – stets friedlich verlaufen. Auch für dieses Jahr liegen aktuell keine konkreten Hinweise auf besondere Gefährdungssituationen vor.

Allerdings können Störungen aufgrund der jüngsten Ereignisse rund um das Tötungsdelikt am Papenbusch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dieses Ereignis schafft die rechtliche Grundlage für den Einsatz der mobilen Videoanlage auf dem Veranstaltungsgelände.

Die Videoüberwachung soll einerseits potenzielle Straftäter abschrecken und andererseits das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher stärken.

So funktioniert die mobile Videobeobachtungsanlage

Bei der Anlage handelt es sich um einen Anhänger mit ausfahrbarem Teleskop-Kamerasystem. Das System zeichnet das Geschehen rund um den Aufstellort auf und übermittelt das Material live an die Polizei, wo die Aufnahmen beobachtet und ausgewertet werden.

Falls es zu Straftaten kommt, können die Aufnahmen im Rahmen der Ermittlungen später ausgewertet werden. Werden die Aufnahmen nicht benötigt, werden sie nach einem Monat automatisch gelöscht.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und der Konsum von Cannabis auf Veranstaltungen grundsätzlich verboten sind. Neben der Verteilung von Flyern zur Thematik "Messergewalt" werden auf dem Veranstaltungsgelände auch repressive Messerkontrollen durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und durch spezielle Hinweisschilder im Umfeld der Video-Zone auf die Maßnahme aufmerksam gemacht. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.