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Polizei-KontrolleTeurer Spaß für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

Ein Polizist steht vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei.

Die Polizei Viersen kontrollierte Radfahrer und E-Scooter-Fahrer in der Fußgängerzone (Symbolbild).

In Viersen griff die Polizei jetzt hart durch.

Wer in der Viersener Fußgängerzone mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, statt zu schieben, muss mit Konsequenzen rechnen. Das mussten am Montag (22. September) und Mittwoch (24. September) zahlreiche Personen erfahren.

Bei einer großangelegten Kontrolle der Polizei Viersen wurden Dutzende Verstöße geahndet. Der Grund: Das Befahren der Fußgängerzone ist zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht gestattet, worauf auch Schilder hinweisen.

Polizei verteilt Dutzende Verwarngelder

Die Bilanz der Aktion ist deutlich: Die Beamtinnen und Beamten sprachen insgesamt 57 Verwarngelder gegen Radfahrende sowie 17 Verwarngelder gegen E-Scooter-Fahrende aus. Bei 27 weiteren Verstößen blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.

Ralf Stankewitz, Bezirksdienstbeamter für Viersen, zeigte sich erfreut über die Reaktionen aus der Bevölkerung: „Wir sind mit unserer Aktion sehr zufrieden. Vor allem deshalb, weil sich so viele Menschen bei uns bedankt haben. Ich hoffe, dass wir heute sensibilisieren konnten und auch in Zukunft die Rad- und E-Scooter-Fahrenden hier absteigen! Denn die Hauptstraße ist halt eine reine Fußgängerzone!“

Die Polizei weist darauf hin: In Fußgängerzonen, in denen das Befahren mit Fahrrädern durch entsprechende Zusatzschilder erlaubt ist, gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit. Radfahrende sind immer Gast in der Fußgängerzone. Der Fußverkehr hat Vorfahrt und darf nicht behindert werden. (red)