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Polizei IserlohnTaschendiebe, Einbrecher und E-Scooter ohne Versicherung – Polizei mit mehreren Einsätzen

Polizei symbol

Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).

Die Polizei Iserlohn hatte am Mittwoch einiges zu tun. Taschendiebe schlugen in Discountern zu, Einbrecher nutzten gekippte Fenster und E-Scooter-Fahrer waren ohne Versicherung unterwegs.

Taschendiebe haben am Mittwochmorgen in Iserlohn gleich mehrfach zugeschlagen. Zwischen 8.30 und 8.40 Uhr kaufte eine 85-jährige Frau in einem Discounter An Pater und Nonne ein. Während sie ihre Waren einsammelte, hatte sie ihre Handtasche mitsamt Geldbörse an den Einkaufswagen gehängt. Den behielt sie jedoch nicht ständig im Auge. Erst an der Kasse stellte sie fest, dass die Geldbörse aus der Handtasche verschwunden war.

Fast zeitgleich wurden zwei weitere Seniorinnen bestohlen: Eine 69-jährige Iserlohnerin bemerkte beim Einkaufen in einem Discounter an der Sümmerner Straße gegen 11.10 Uhr an der Kasse, dass ihre Geldbörse weg war. Zwischen 11.00 und 11.20 Uhr erwischten Diebe zudem eine 87-jährige Kundin eines Discounters an der Baarstraße. Sie trug ihre Geldbörse in der Umhängetasche und stellte das Fehlen des Portemonnaies ebenfalls erst an der Kasse fest.

Polizei warnt vor Taschendieben in Discountern

Die Polizei warnt weiter dringend vor Taschendieben. Die Täter warten vor allem in Discountern auf ihre meist älteren Opfer. Wertsachen sollten deshalb dicht am Körper verwahrt werden – zum Beispiel in Innentaschen von Jacken. Keinesfalls darf die PIN mit ins Portemonnaie gesteckt werden!

Dank auf Kipp stehender Fenster konnten Einbrecher am Mittwochmorgen in zwei Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an der Schlesischen Straße eindringen. In beiden Fällen schliefen die Bewohner. Offenbar gingen die Eindringlinge sehr leise vor. Aus der einen Wohnung entwendeten der oder die Täter Geldbörse, Laptop, Mobiltelefon und Schlüssel. Aus der anderen Wohnung wurden Mobiltelefon sowie Gürteltasche samt Geld und Papieren gestohlen.

Selbstgebautes E-Bike und E-Scooter ohne Versicherung

Mit einem selbst zusammengebauten E-Bike hat sich ein 59-jähriger Iserlohner am Mittwoch Anzeigen eingehandelt. Er war einer Polizeistreife aufgefallen, weil er trotz der Steigung erstaunlich schnell die Altstadt hochfuhr. Das Fahrrad schafft dank Motor ohne Treten erstaunliche Geschwindigkeiten. Allerdings war es weder angemeldet noch versichert. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Fahrens ohne Führerschein, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Am Mittwoch hat die Polizei mehrere E-Scooter-Fahrer zur Blutproben-Abnahme gebracht, weil der Verdacht besteht, dass sie unter Drogeneinfluss im Verkehr unterwegs waren. Sie wurden alle fast zeitgleich zwischen 15.40 und 15.50 Uhr im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen angehalten. Ein 47-jähriger Mann fuhr mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen über den Gehweg des Grüner Weges. Angeblich hatte er sich den E-Scooter von einem ihm unbekannten Nachbarn „geliehen.

In der Nacht zum Mittwoch, gegen 1.45 Uhr, fielen einer Polizeistreife zwei E-Scooter-Fahrer auf dem Theodor-Heuss-Ring auf. Einer von ihnen überfuhr eine rote Ampel und wurde deshalb angehalten und kontrolliert. An dem E-Scooter des 18-Jährigen hing kein Versicherungskennzeichen. Wie sich herausstellte, war das Fahrzeug als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben.

Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter

Die Polizei weist darauf hin, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. Die Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Die Kennzeichen sind in diesem Jahr grün. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. E-Scooter-Fahrer und E-Scooter-Fahrerinnen dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Ansonsten ist die Fahrbahn zu nutzen – nicht der Gehweg.

Für Elektroroller gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer und Autofahrerinnen. Das heißt zum Beispiel, dass sich der Fahrer bei 1,1 Promille eine Strafanzeige einhandelt – bei Ausfallerscheinungen ist die 0,3-Promille-Grenze entscheidend. Fahrerinnen oder Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit müssen komplett nüchtern sein – das gilt auch für den Cannabis-Konsum. Bei Verstößen gilt ein Bußgeld von 250 Euro. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.