Mit der Masche des sogenannten "Schockanrufs" haben Betrüger eine 88-jährige Gevelsbergerin um einen fünfstelligen Geldbetrag gebracht.
Polizei GevelsbergFalsche Staatsanwältin bringt Seniorin (88) um fünfstelligen Geldbetrag

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Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).
Eine falsche Staatsanwältin meldete sich am Donnerstag (3. Juli 2025) gegen 13.00 Uhr telefonisch bei einer 88-jährigen Gevelsbergerin. Die Betrügerin gab an, dass der Sohn der Seniorin einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein Mensch gestorben sei.
Nun müsse eine Kaution geleistet werden, damit der Sohn wieder freigelassen werden könne. Zunächst war die Gevelsbergerin misstrauisch, wurde jedoch durch die weibliche Täterin am Telefon so sehr unter Druck gesetzt, dass sie kurze Zeit später einen niedrigen fünfstelligen Geldbetrag an einen männlichen Komplizen übergab.
Polizei Gevelsberg fahndet nach jungem Mann
Der junge Mann erschien an der Wohnanschrift der Seniorin und entfernte sich nach der Geldübergabe in unbekannte Richtung. Er wird wie folgt beschrieben:
Etwa 16-17 Jahre alt, circa 165 cm groß, normale Statur, dunkle kurze Haare, nichtdeutscher Phänotypus. Er war gepflegt gekleidet mit dunkler Hose, dunkler Jacke und weißem Hemd.
An diesem Nachmittag erhielt die Polizei noch mehrere weitere Anrufe bezüglich dieser Betrugsmasche. Alle Anrufe konzentrierten sich auf das Gevelsberger Stadtgebiet. Aus diesem Grund verstärkten die Einsatzkräfte umgehend ihre Präsenz. Zu weiteren bekannt gewordenen Taten kam es nicht. Die Täter konnten im Rahmen der Fahndung nicht ergriffen werden.
Polizei warnt vor Betrugsmasche "Schockanruf"
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich: Die Polizei, Justiz oder Staatsanwaltschaft wird Bürgerinnen und Bürger niemals um Geld oder Wertgegenstände bitten. Man solle diese niemals an Unbekannte übergeben.
Wenn ein Anrufer Geld oder Wertsachen fordert, raten die Beamtinnen und Beamten, sofort aufzulegen und dies mit Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu besprechen. Verdächtige Feststellungen oder Anrufe dieser Art sollten umgehend über die Notrufnummer 110 gemeldet werden. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.