Polizei EssenMann zeigt Hitlergruß am Hauptbahnhof und leistet Widerstand gegen Bundespolizisten

Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).

Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).

Am Essener Hauptbahnhof kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Mann den Hitlergruß zeigte und anschließend Widerstand gegen Bundespolizisten leistete. Zwei Beamte wurden dabei verletzt.

Ein 43-jähriger Mann hat am vergangenen Samstag (21. Juni 2025) am Nordausgang des Essener Hauptbahnhofs für einen Polizeieinsatz gesorgt. Wie die Bundespolizei mitteilt, fiel der Mann zunächst durch sein verbal aggressives Verhalten auf.

Gegen 15.50 Uhr entschieden sich die Beamten, den Mann zu kontrollieren. Dieser weigerte sich jedoch, Angaben zu seiner Person zu machen oder einen Ausweis vorzuzeigen. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten keine Ausweispapiere.

Nach wiederholter Aufforderung nannte der Wohnungslose schließlich seine Personalien. Ein Abgleich mit den polizeilichen Systemen bestätigte die Angaben des bereits polizeibekannten Mannes und ergab zudem, dass die Staatsanwaltschaft Essen nach seinem Aufenthaltsort suchte.

Nach Hitlergruß: Flucht und Widerstand gegen Polizisten

Die Polizisten wiesen den gebürtigen Gelsenkirchener auf die Ausschreibung hin, forderten ihn auf, sich bei der Behörde zu melden, und erteilten ihm einen Platzverweis. Der deutsche Staatsbürger entfernte sich zunächst einige Schritte, zeigte dann aber öffentlichkeitswirksam den verbotenen Hitlergruß und ergriff die Flucht.

Die Beamten forderten Verstärkung an und konnten den Flüchtigen nach kurzer Verfolgung stellen. Da er versuchte, sich aus dem Griff zu lösen, brachten ihn die Polizisten zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Dabei beleidigte er die Beamten lautstark.

Der Mann wurde zur Dienststelle am Essener Hauptbahnhof gebracht. Von dort aus wurde eine Überstellung ins Polizeigewahrsam angeregt. Außerdem sollte dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen werden.

Richterin lehnt Gewahrsam ab - zwei Polizisten verletzt

Die zuständige Bereitschaftsrichterin stimmte jedoch weder der Blutprobe noch der Ingewahrsamnahme zu. Begründung: Dem Mann war bereits um 12.00 Uhr am selben Tag aufgrund einer zuvor begangenen Straftat eine Blutprobe entnommen worden. Der wohnungslose Mann konnte die Wache daher wieder verlassen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Bei dem Einsatz wurden zwei Beamte verletzt, von denen einer seinen Dienst nicht fortsetzen konnte. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.