Bei Kontrollen im Essener Hauptbahnhof nahmen Bundespolizisten zwei Personen fest. Gegen beide lagen Haftbefehle vor.
Polizei EssenBundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Hauptbahnhof – Jugendlicher und 39-Jähriger festgenommen

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Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).
Am Montag (16. Juni 2025) kontrollierten Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Dabei wurden unter anderem zwei Haftbefehle vollstreckt.
Gegen 19.40 Uhr trafen Einsatzkräfte am Bahnsteig 22 im Hauptbahnhof auf einen Jugendlichen. Ein Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen ergab, dass gegen ihn insgesamt drei Fahndungsausschreibungen vorlagen.
17-Jähriger aus Schwelm hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen
Die zuständige Aufsichtsbehörde hatte den 17-Jährigen als vermisst gemeldet und die Staatsanwaltschaft Essen hatte einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Dorsten gegen den deutschen Staatsangehörigen erwirkt. Zudem suchte die Essener Behörde noch nach seinem Aufenthaltsort.
Der Jugendliche war im Februar 2024 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung aufgehoben.
Die Beamten und Beamtinnen eröffneten dem Jugendlichen aus Schwelm die Festnahme, legten ihm Handfesseln an und brachten ihn anschließend in das Polizeigewahrsam Essen. Von dort aus wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
39-jähriger Duisburger konnte Geldstrafe nicht bezahlen
Wenige Stunden später stellten Polizisten und Polizistinnen eine weitere Person, einen 39-Jährigen, in der Haupthalle des Essener Hauptbahnhofs fest. Beim Abgleich seiner Personalien stellten die Beamten und Beamtinnen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kleve fest.
Das Amtsgericht Moers hatte den deutschen Staatsangehörigen im September 2024 zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 15,00 Euro oder ersatzweise zu zehn Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Einsatzkräfte nahmen ihn vor Ort fest und verbrachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Da der Duisburger den geforderten Geldbetrag in Höhe von 386,00 Euro (inklusive der Kosten) nicht begleichen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen anschließend in eine Justizvollzugsanstalt. (red)
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