Eine 92-jährige Frau aus Sprockhövel wurde Opfer eines perfiden Betrugs. Nach einem Schockanruf übergab sie Gold und Schmuck im mittleren fünfstelligen Wert an eine unbekannte Frau.
Polizei Ennepe-RuhrSchockanruf: 92-Jährige übergibt Gold im fünfstelligen Wert an Betrüger

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Eine 92-jährige Frau aus Sprockhövel wurde Opfer eines Schockanrufs und übergab Gold im mittleren fünfstelligen Wert an Betrüger (Symbolbild).
Ein falscher Polizist meldete sich am Morgen des 13. Mai 2025 telefonisch bei einer 92-jährigen Frau aus Sprockhövel. Bei diesem sogenannten Schockanruf teilte er der älteren Dame mit, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und dabei sogar eine hochschwangere Frau gestorben sei.
Der Betrüger behauptete, dass für die Freilassung der Tochter ein hoher Geldbetrag oder Wertgegenstände gezahlt werden müssten. Die Sprockhövelerin glaubte dem falschen Polizisten und geriet in Panik.
Seniorin holt Gold aus Bankschließfach in Dortmund
Gemeinsam mit einer weiteren Zeugin suchte die 92-Jährige eine Bankfiliale in Dortmund auf und holte aus einem Schließfach Gold im mittleren fünfstelligen Wert. Bei den Wertgegenständen handelte es sich um Goldplatten und Schmuck.
Noch in Dortmund wurde gegen 15.30 Uhr das Gold an eine unbekannte Frau übergeben. Die Abholerin konnte wie folgt beschrieben werden:
• ca. 30 Jahre alt• rosafarbenes Kopftuch• cremefarbene Jacke
Nach der Übergabe entfernte sich die Person in unbekannte Richtung. Erst später bemerkte die Geschädigte, dass sie Opfer eines Betruges geworden war und informierte die Polizei.
Polizei warnt vor Schockanrufen und falschen Polizisten
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 02324-9166-2200 entgegen. In diesem Zusammenhang macht die Polizei nochmal ganz deutlich: Die Polizei oder die Justiz wird niemals um Geld oder Wertgegenstände bitten.
Die Beamten und Beamtinnen raten: Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte. Wenn ein Anrufer Geld oder Wertsachen von Ihnen fordert, besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.