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Polizei DuisburgIllegales Glücksspiel in Gasthaus aufgedeckt – Bargeld und Waffe beschlagnahmt

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz vor einem Fast-Food-Laden.

Die Polizei Duisburg hat ein illegales Glücksspiel in einem ehemaligen Gasthaus in Hamborn aufgedeckt. (Symbolfoto)

Nach einem Hinweis hat die Polizei Duisburg ein illegales Glücksspiel in einem ehemaligen Gasthaus beendet. 13 Personen wurden angetroffen.

Die Polizei Duisburg hat am Freitagabend (6. Juni 2025) ein illegal betriebenes Glücksspiel in einem ehemaligen Gasthaus in Hamborn aufgedeckt und beendet.

Eine Zeugin hatte der Polizei zuvor berichtet, dass in dem Gebäude regelmäßig unerlaubte Spielveranstaltungen stattfinden sollen. Die Einsatzkräfte wurden durch eine Social-Media-Anzeige auf eine Veranstaltung aufmerksam, die genau zu den Zeugenangaben passte.

Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Duisburg

Polizisten beobachteten den Bereich rund um das Gasthaus in der Nähe der Obermarxloher Straße, und der Verdacht erhärtete sich. Die Staatsanwaltschaft Duisburg beantragte daraufhin beim Amtsgericht Duisburg einen Durchsuchungsbeschluss, der durch einen Richter erlassen wurde.

Kurz nach 22.00 Uhr durchsuchten die Polizistinnen und Polizisten das Gebäude und stellten fest, dass rund um einen Pokertisch 13 Personen im Alter von 26 bis 62 Jahren mit verschiedenen Nationalitäten an dem illegalen Glücksspiel teilnahmen. Unter den Teilnehmenden befanden sich deutsche, türkische, ukrainische und polnische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus verschiedenen Städten Nordrhein-Westfalens.

Vierstelliger Bargeldbetrag und Elektroimpulsgerät beschlagnahmt

Bei der Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte die Personalien aller anwesenden Personen fest. Zudem beschlagnahmten sie Bargeld in Höhe einer vierstelligen Summe, elektronische Speichermedien, ein Elektroimpulsgerät sowie Betäubungsmittel.

Die Beamtinnen und Beamten fertigten darüber hinaus Strafanzeigen unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

Bei der Überprüfung der Personen stellten die Ermittlerinnen und Ermittler fest, dass gegen eine Person ein Haftbefehl vorlag. Gegen eine erforderliche Geldzahlung konnte der Gesuchte seinen Haftbefehl abwenden. Die Polizei Duisburg setzt ihre Ermittlungen fort, um die Hintergründe des illegalen Glücksspiels weiter aufzuklären. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.