Die Polizei Düren hat eine Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung des gesetzlichen Überholabstands gegenüber Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden durchgeführt. Die Aktion sorgte für Aufmerksamkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Polizei DürenKontrolle der Überholabstände: Mehr Sicherheit für Radfahrer und E-Scooter

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Polizei Düren führt Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Überholabstands gegenüber Radfahrenden durch
Am Mittwochmorgen (04.06.2025) hat der Verkehrsdienst der Polizei Düren auf der Valencienner Straße eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Im Fokus stand die Einhaltung des gesetzlichen Überholabstands gegenüber Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden.
Zur Vorbereitung der Aktion wurden im Vorfeld pinkfarbene Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, die bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Gesprächsstoff sorgten. Hintergrund dieser Maßnahme war die gezielte Überprüfung des seitlichen Abstands durch vorbeifahrende Fahrzeuge beim Überholen von Zweiradfahrenden.
Erfreulicherweise wurde bei keinem der gemessenen Überholvorgänge der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten. Dennoch ahndeten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwei Handyverstöße durch Führer von Pkw.
Polizei Düren setzt auf Aufklärung und Sensibilisierung
Mehrere Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort bei den Einsatzkräften über den Hintergrund der Markierungen und den Zweck der Kontrolle zu informieren.
„Unser Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden zu reduzieren und das gegenseitige Verständnis unter allen Verkehrsteilnehmenden zu stärken, erklärt Polizeihauptkommissar André Bruns, Leiter des Verkehrsdienstes der Polizei Düren. „Im Mittelpunkt unserer Maßnahmen steht die Aufklärung und Sensibilisierung - mit dem Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu erhöhen.
Die Polizei Düren kündigt an, auch in Zukunft regelmäßige Kontrollen dieser Art an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet durchzuführen. Der Fokus liegt weiterhin auf der Einhaltung des vorgeschriebenen Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden und E-Scootern.
Mindestabstand: 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerorts
Verstöße gegen diese Regelung werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro geahndet. Die Polizei appelliert: Überholen Sie nur dort, wo Sie sicher sind, den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten zu können.
Rücksicht und Aufmerksamkeit helfen, Unfälle zu vermeiden. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.