Pläne umgeworfenGericht kippt weitere verkaufsoffene Sonntage in NRW

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Auch in Kleve (hier ein Foto von 2016) wird es keinen verkaufsoffenen Sonntag geben.

Münster – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere verkaufsoffene Sonntage gekippt.

In Kleve, Lage und Bünde darf demnach nach Entscheidungen des OVG von Mittwoch und Donnerstag der Einzelhandel nicht wie geplant öffnen, wie das Gericht mitteilte. Die Beschlüsse sind unanfechtbar (Az.: 4 B 1336/20.NE, Bünde).

Das OVG weist darauf hin, dass von 15 Verordnungen zu Sonntagsöffnungen in den letzten vier Wochen nach Klagen der Gewerkschaft Verdi 14 gekippt wurden. Betroffen waren Lemgo, Bad Salzuflen, Kevelaer, Iserlohn, Bad Oeynhausen, Beckum, Meckenheim, Langerwehe, Leverkusen, Essen, Marl, Kleve, Lage und Bünde.

Hintergrund ist Rechtsstreit mit NRW-Landesregierung

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der NRW-Landesregierung, dem Oberverwaltungsgericht und den Kommunen. Das Wirtschaftsministerium hatte im Sommer per Erlass vier weitere Sonntagsöffnungen bis Ende des Jahres erlaubt, damit der Einzelhandel zumindest zum Teil den ausgefallenen Umsatz während der Corona-Pandemie aufholen kann.

Das OVG dagegen beruft sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.

Mehrfach hatte das OVG in den vergangenen Wochen auf bewusste Rechtsbrüche hingewiesen. Der Gemeinde Bünde werfen die OVG-Richter bewusste verfassungswidrige Beschlüsse vor.

„Ebenso wenig entspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, wenn das zuständige Landesministerium an einem Erlass festhalte, der fortlaufend weitere Städte und Gemeinden zu verfassungswidrigen Entscheidungen verleite und viele davon abhalte, offenkundig rechtswidrige Verordnungen von sich aus aufzuheben“, heißt es in der Mitteilung des OVG.