„Treibt Leute in den Ruin“NRW-Gericht hat über Schicksal von Siedlung in Hennef entschieden

Eine Figur der Justitia steht in einem Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über einen Rechtsstreit in Hennef entschieden. Unser Symbolfoto zeigt einer Figur der Justitia im Landgericht Bonn.

Eine Siedlung in Hennef steht vor dem Abriss. Hausbesitzer kämpfen weiter, sehen aber schlechte Chancen vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Abrissverfügungen der Stadt Hennef für vier Wochenendhäuser in Bülgenauel sind rechtmäßig.

Für die Besitzerinnen und Besitzer im Unterdorf von Bülgenauel hat das schwerwiegende Folgen, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Sie müssen ihre Häuser abreißen. Die Stadt Hennef hat sich im Rechtsstreit durchgesetzt.

NRW: Häuser in Hennef müssen abgerissen werden

Ursprünglich hatten die Hausbesitzer im Herbst 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Das Gericht hatte die Abrissverfügungen als „ermessensfehlerhaft“ eingestuft. Doch das Oberverwaltungsgericht sah dies anders und erklärte die Abrissverfügungen für rechtmäßig.

Eine Revision ist zwar nicht zulässig. Die Klägerinnen und Kläger können aber eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

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Ob die Betroffenen weiterkämpfen, bleibt ungewiss. „Die Aussichten sind sehr gering“, sagte Wilhelm Krath. Seine Mutter ist eine der Betroffenen. Mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann hatte sie 2001 ein Haus am Siegdamm in Bülgenauel gekauft.

Weitere Bewohnerinnen und Bewohner hatten ihren Erstwohnsitz in der Siedlung, die vor über 60 Jahren entstand. Die Anmeldung im Hennefer Rathaus war kein Problem. Doch das Amt für Bauordnung entdeckte 2016 Schwarzbauten und Erstwohnsitze. Laut Stadt verfiel der Bestandsschutz für Häuser, die als Erstwohnsitz genutzt wurden. Sie begründet den Abriss mit Hochwasserschutz und Gefahrenabwehr.

Die Betroffenen organisierten sich und wehrten sich. Wilhelm Krath sagt: „Das Arbeitsleben meiner Eltern steckt da drin, das ist alles weg.“ Er erwartet eine neue Abrissverfügung und eine kurze Frist für den Abbruch.

Claudia Jansen, Vorsitzende der Interessengemeinschaft, war am Freitag in Münster. Sie selbst muss ihr Haus noch nicht abreißen, aber es gibt 70 städtische Verfahren. „Keiner hier ist auf der sicheren Seite.“

Jansen wirft der Stadt Wortbruch vor. Am 30. August 2016 habe der damalige Bürgermeister gesagt, dass alles in Ordnung sei, wenn man sich mit Zweitwohnsitz im Unterdorf anmelde. Sie sieht keine Überschwemmungsgefahr seit der Dammerneuerung 1984. Bei Hochwasser habe nie Wasser auf den Grundstücken gestanden.

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Jansen befürchtet, dass viele Rentner durch den Abriss Bürgergeld empfangen müssen. „Es hat gar keinen Sinn, diese Siedlung abzureißen“, sagt auch Ruth Müller-Bree, Angehörige eines Hauseigentümers. 

Die Stadtverwaltung antwortete am Montag: „Alternativen zum Abriss können wir uns nicht vorstellen.“ Ein Haus sei auch schon freiwillig abgerissen worden. Wie viele Häuser insgesamt noch abgerissen werden müssen, bleibt offen. „Wir wollen die schriftlichen Urteile des Oberverwaltungsgerichts abwarten und dann die offenen Verfahren nochmals beurteilen.“ (KI/red)