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Prozess in NRWRatte im Kühlschrank: Frau (53) will sich rächen – das geht nach hinten los

Eine Ratte hat sich auf die Hinterbeine gestellt.

Die Ratte, hier ein undatiertes Symbolbild, fühlte sich im Kühlschrank von Frauke M. (53) wohl. Doch dann griff die Düsseldorferin zu drastischen Mitteln. 

Eine Rattenjagd in Düsseldorf-Unterrath endete übel – und brachte einer Frau (53) eine saftige Geldstrafe ein.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf. Auch wenn der Ruf von Ratten spätestens seit dem Disney-Klassiker „Ratatouille“ nicht mehr so ganz ruiniert ist - in der Wohnung wollte Frauke M. (53, Name geändert) so ein Nagetier wirklich nicht haben. Schon gar nicht in ihrem Kühlschrank. Und so nahm das Drama seinen Lauf.

Frauke M. sammelte in ihrer kleinen Erdgeschosswohnung in Unterrath alle möglichen Dinge. Der Wohnraum und die Küche waren vollgestellt. Ein Eldorado für Ungeziefer. Und so hatte es sich eine Ratte im Kühlschrank bequem gemacht. Im Rückraum des Gerätes hatte sich das Tier durch die Isolierung genagt und dort in der Nähe des Kondensators ein warmes Plätzchen gefunden.

Rattenjagd mal anders: Frau (53) aus Düsseldorf hat zündende Idee

Mieterin Frauke M. hörte immer wieder Trippelschrittchen in ihrer Wohnung und die Nagegeräusche. Als sie ihren Kühlschrank von der Wand zog, sah sie die Bescherung. Die Ratte hatte das Isoliermaterial des Kühlschranks durchgenagt. Es war ein großes Loch geblieben. Was nun?

Frauke M. zog wohlüberlegt das Kühlgerät durch die Balkontüre halb nach draußen, mit der Rückseite zum Balkon. Und zwar so, dass sie draußen stand und der Kühlschrank einen möglichen Fluchtversuch des Nagetiers zurück in die Wohnung blockierte.

Dann kam der zündende Moment. Die Düsseldorferin hielt ein Feuerzeug in das Rattenloch, um das Tier zu lokalisieren. Die Folge: Das ausgefranste Gewebe des Isoliermaterials fing sofort Feuer. Es entstand eine kleine Explosion. Und weil Frauke M. sich durch den Kühlschrank quasi selbst ausgesperrt hatte, gab es keine Möglichkeit zu löschen.

Düsseldorferin wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt

Also kippte sie das brennende Gerät um, mit der Folge, dass das Feuer in der Wohnung um sich griff. Ein Brandsachverständiger bestätigte das verrückte Vorgehen der Mieterin. Im Gericht sagte er schmunzelnd: „Und immer dran denken – den Kühlschrank nie mit einer Kerze abtauen.“ Auch das hat er in seiner langen Laufbahn schon erlebt.

Frauke M. erschien nicht zum Prozess wegen fahrlässiger Brandstiftung. Das Urteil erging schriftlich: 1000 Euro Strafe. Die Ratte hat das Attentat offenbar überlebt. Es fanden sich keine Überreste am Tatort.