MeerbuschMutmaßlich alkoholisierter Autofahrer (18) beschädigt mehrere geparkte Autos

Ein Polizeiwagen mit Blaulicht steht auf der Straße.

Ein 18-jähriger Autofahrer hat in Meerbusch mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt und flüchtete zunächst vom Unfallort (Symbolbild).

In Meerbusch-Osterath hat ein junger Autofahrer einen Unfall mit mehreren Fahrzeugen verursacht. Der 18-Jährige flüchtete zunächst, kehrte aber später zum Unfallort zurück.

Am Donnerstag (1. Mai) wurden an der Kornstraße im Meerbuscher Stadtteil Osterath mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hatte ein 18-Jähriger mit seinem PKW die Kornstraße befahren und war dabei mit einem geparkten Auto kollidiert.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde das geparkte Fahrzeug in ein weiteres abgestelltes Auto und dieses wiederum in den davor parkenden Wagen geschoben. An allen vier Fahrzeugen entstand Sachschaden, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht.

Unfallverursacher flüchtete zunächst mit erhöhter Geschwindigkeit

Der Fahrzeugführer entfernte sich zunächst vom Unfallort – nach Zeugenaussagen mit erhöhter Geschwindigkeit. Während die alarmierten Beamten und Beamtinnen der Polizei mit der Unfallaufnahme beschäftigt waren, erschien der 18-Jährige jedoch wieder vor Ort.

Bei seiner Rückkehr ergab sich für die Polizisten und Polizistinnen der Verdacht, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Alkohol stehen könnte. Ein Atemalkoholtest erhärtete diese Annahme. Dem Autofahrer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt.

Polizei erinnert an Alkoholgrenzwerte für Autofahrer und Autofahrerinnen

Das Verkehrskommissariat 1 ermittelt zu den Hintergründen des Unfalls und nimmt Zeugenhinweise unter der Nummer 02131 3000 entgegen.

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang nochmals an die geltenden Grenzwerte im Bezug auf Alkohol am Steuer: Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille drohen bei sogenannten Ausfallerscheinungen Führerscheinentzug sowie Geld- oder Freiheitsstrafe.

Für Fahranfänger oder Autofahrer und Autofahrerinnen unter 21 Jahren gilt zudem grundsätzlich ein Alkoholverbot am Steuer – auch hier können Bußgelder oder ein Eintrag ins Fahreignungsregister die Folge eines Verstoßes sein. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.