Fall in NRWHeilpraktiker gab sich jahrelang als Arzt aus – mit schwerwiegenden Folgen
Münster – Ein Heilpraktiker soll Patienten verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben. Jetzt kommt er vor Gericht. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung.
- In Greve soll ein Heipraktiker sich in seiner Praxis jahrelang als Arzt ausgegeben haben.
- Seinen Patienten spritzte er verschreibungspflichtige Medikamente.
- Nun muss er sich vor dem Landgericht Münster verantworten.
Gericht Münster: Heilpraktiker gab sich jahrelang als Arzt aus
Viele Jahre lang schöpfte niemand Verdacht. Ein Heilpraktiker aus Greven im Kreis Steinfurt soll seine Patienten in dem Glauben gelassen haben, er sei Arzt. Und nicht nur das: Er soll ihnen sogar verschreibungspflichtige Medikamente gespritzt haben – was er nicht durfte.
Ab Mittwoch (9 Uhr) muss sich der 63-Jährige in Münster wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Greven: Heilpraktiker hatte seit 2000 eine Arztpraxis
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte spätestens ab dem Jahr 2000 eine eigene Praxis betrieben hatte.
Dabei soll er sich fälschlicherweise als approbierter Arzt beziehungsweise Psychotherapeut ausgegeben haben. Tatsächlich habe er nur über eine Krankenpfleger- und Heilpraktiker-Ausbildung verfügt.
Gericht Münster: „Das Wohl der Patienten stand immer im Mittelpunkt“
Das Setzen von Spritzen soll im Prozess auch nicht bestritten werden. „Das ist jedoch nur bei einer speziellen schmerztherapeutischen Behandlung passiert, die vielen Menschen geholfen hat“, so Verteidigerin Iris Grohmann.
Ihr Mandant stehe auch immer noch dahinter, weil er die Methode als sehr wirksam ansehe. Auch, wenn er sie natürlich jetzt selbst nicht mehr anwende. „Das Wohl der Patienten stand immer im Mittelpunkt“, so Grohmann.
Gerve: Patientin nach Injektion Krämpfe und Taubheitsgefühl
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Münster umfasst die Jahre 2007 bis 2013.
In einem Fall soll eine Patientin nach der Injektion starke Krämpfe, Taubheitsgefühle in den Beinen und Bewegungseinschränkungen erlitten haben. Sie musste laut Anklage als Notfall im Krankenhaus weiterbehandelt werden.
Steinfurt: Angeklagter kümmerte sich nicht um kranke Mutter
Die Vorwürfe sollen bekannt geworden sein, nachdem es Hinweise gegeben hatte, dass sich der Angeklagte möglicherweise nicht ausreichend um seine bettlägerige Mutter kümmere. Daraufhin hatte es eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft gegeben.
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Für den Prozess hat die 8. Strafkammer des Landgerichts Münster zunächst drei Verhandlungstage bis zum 26. August vorgesehen. (dpa)