Gericht hat ihn verurteiltMann aus NRW vergewaltigt und tötet Krankenschwester (†21)

Im Landgericht Münster wurde ein Mann wegen Mordes verurteilt.

Ein Mann aus NRW vergewaltigt und tötet seine Ex-Kollegin. Jetzt wurde das Urteil ausgesprochen: Ihn erwartet lebenslange Haft. 

Aus Zurückweisung wird Mord: Ein Mann aus NRW drang in die Wohnung seiner Ex-Kollegin ein, vergewaltigte sie und brachte sie schließlich um. Das Gericht hat ihn nun verurteilt.

Lebenslange Haft – so lautet das Urteil des Schwurgerichts in Münster gegen den 31-jährigen Mann aus Ennigerloh in Nordrhein-Westfalen. Dieser wurde wegen Mordes angeklagt. Der Grund: Der Deutsche hatte im November 2022 eine ehemalige Arbeitskollegin an deren Haustür überfallen, zurück in die Wohnung gedrängt und dort getötet.

Die Tat war laut Gericht von einer besonderen Grausamkeit geprägt. Bevor er die Krankenschwester erwürgte, soll der Angeklagte sie über Stunden gequält und vergewaltigt haben. Das Gericht nahm im Urteil neben dem Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit auch die Mordmerkmale Heimtücke und Befriedigung des Geschlechtstriebes an. Weil die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellten, gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen.

Münster: Mann hat sich in die Frau verliebt

Offenbar hatte sich der Angeklagte in die 21 Jahre alte Frau verliebt. Diese erwiderte die Gefühle jedoch nicht. Der 31-Jährige hatte nach der Tat mit der Kontokarte der Getöteten 1000 Euro abgehoben und war dann nach Spanien geflohen. Dort konnte ihn die Polizei an einer Mautstation auf der Autobahn festnehmen.

Die Ermittler waren ihm auf die Spur gekommen, weil sich sein Mobiltelefon zur Tatzeit mit dem WLAN-Router der 21-Jährigen verbunden hatte. Ortungsdaten zeigten schließlich seinen Aufenthalt in Spanien an.

Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen. Gegenüber Freunden soll er die Tat in Briefen eingeräumt haben. In seinem letzten Wort vor der Urteilsbegründung sagte er nur: „Mein Verteidiger hat alles eindrucksvoll zusammengefasst. Dem möchte ich mich anschließen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)