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Vergewaltigung im Fanzug?Gladbacher Landgericht hat Urteil gefällt

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Mönchengladbach – Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung in einem Fanzug ist der Angeklagte in zweiter Instanz vom Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden.

Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, war nach Ansicht der Strafkammer für den Mann nicht ersichtlich, dass die Frau keinen Sex wollte.

Mönchengladbach: Freispruch in zweiter Instanz

Das Landgericht hob damit die Entscheidung des Amtsgerichts in Teilen auf, das den Mann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung noch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Wie der Gerichtssprecher sagte, ist der Freispruch von der Vergewaltigung bereits am 29. Mai nach zwei Verhandlungstagen gefallen. Die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - der Angeklagte hatte noch einen anderen Fan in dem Zug geschlagen - blieb bestehen.

Mönchengladbach: Machte mutmaßliches Opfer freiwillig mit?

In ihrer neuerlichen Aussage habe das mutmaßliche Opfer vor dem Landgericht Angaben gemacht, die sich mit denen des Mannes weitgehend deckten. Aus Sicht der Richter sei für den Mann nicht erkennbar gewesen, dass er gegen den Willen der damals 19-jährigen Frau gehandelt habe.

Der heute 32-Jährige hatte die junge Frau im April 2018 auf der Rückfahrt von einem Fußball-Bundesligaspiel im sogenannten Sambawagen des Fanzugs getroffen.

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Laut erster Instanz war es nach einem Flirt der beiden zu einer Vergewaltigung im Zug-WC gekommen. Der Angeklagte hatte dagegen von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Der 32-Jährige verbüßt noch eine Haftstrafe wegen einer anderen Tat und befindet sich laut Gericht zurzeit in einer Entziehungsanstalt. (dpa)