Ein völlig irrer Vorfall hat sich am Sonntagabend in Essen ereignet. Ein 57-jähriger Mann rief selbst die Polizei, um dann vor den Augen der Beamten eine Frau mit einer Glasscherbe zu attackieren.
Bizarre Attacke in EssenMann ruft selbst die Polizei und greift dann Frau mit Glasscherbe an

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Ein Mann hat in Essen eine Frau mit einer Glasscherbe bedroht (Symbolfoto).
Was für ein bizarrer Einsatz für die Bundespolizei am Sonntagabend (13. Juli) in Essen. Ein Mann (57) alarmierte die Einsatzkräfte selbst, um dann eine Frau (38) mit einer scharfen Glasscherbe zu bedrohen. Nur durch das entschlossene Eingreifen der Polizisten und Polizistinnen konnte Schlimmeres verhindert werden.
Polizei droht mit Schusswaffe
Gegen 22.00 Uhr ging bei der Bundespolizei ein Anruf des 57-Jährigen ein. Darin drohte er, Straftaten gegen andere zu begehen. Als die Streifenwagen am Haltepunkt Essen-Borbeck Süd eintrafen, sahen sie den Mann unter einer Brücke. Kaum hatte er die Uniformierten erblickt, zückte er eine handtellergroße Glasscherbe und hielt sie der 38-jährigen Frau bedrohlich nah ans Gesicht.
Ein Beamter musste seine Dienstwaffe ziehen und den Angreifer unter Androhung des Schusswaffengebrauchs auffordern, die Scherbe fallen zu lassen. Der Mann kam der Aufforderung nach, wurde gefesselt und die Glasscherbe sichergestellt. Die 38-jährige Frau blieb glücklicherweise unverletzt.
Angreifer gab sich als Polizist aus
Die Frau gab an, der Mann habe sich ihr gegenüber als Bundespolizist ausgegeben, um ihr Handy zu benutzen und seine „Kollegen“ anzurufen. Nach dem Telefonat habe er sie plötzlich bedroht. Sie sei so eingeschüchtert gewesen, dass sie sich nicht traute, wegzulaufen.
Auch nach seiner Festnahme behauptete der Tatverdächtige, er sei Bundespolizist, machte dann aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Fingerabdruckscan bestätigte seine Identität. Der Mann wurde anschließend von einem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, begleitet von zwei Beamten und Beamtinnen. Gegen ihn wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Amtsanmaßung ermittelt. (red)