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Kleve - Kempen - NiederkrüchtenBundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Autobahn 52

Polizeistreife auf der Autobahn.

Bei einer Grenzkontrolle auf der A52 hat die Bundespolizei einen Haftbefehl vollstreckt. (Symbolfoto)

Ein 38-jähriger Deutscher wurde am Donnerstagabend (3. Juli 2025) auf der A52 von der Bundespolizei angehalten. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor.

Bei einer Grenzkontrolle auf der A52 ist der Bundespolizei am Donnerstagabend (3. Juli 2025) ein gesuchter Mann ins Netz gegangen. Ein 38-jähriger Deutscher reiste in einem in Mönchengladbach zugelassenen Auto ins Bundesgebiet ein.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Mann mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz suchte.

1.200 Euro Geldstrafe oder 30 Tage Haft

Der Verurteilte musste noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen oder alternativ eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Zudem lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Heinsberg zur Entziehung der Fahrerlaubnis vor.

Nach Zahlung der Geldstrafe durfte der Mann seine Reise fortsetzen. Den zur Sicherstellung ausgeschriebenen Führerschein konnten die Polizistinnen und Polizisten nicht sicherstellen, da der 38-Jährige diesen nicht dabei hatte.

Die Kontrolle fand im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen statt, die die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durchführt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.