Polizei und Ordnungsamt haben am Mittwoch in Iserlohn eine gemeinsame Kontrollaktion durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf E-Scootern und Fahrrädern in Fußgängerbereichen. Die Beamten und Beamtinnen stellten zahlreiche Verstöße fest.
IserlohnGroße Kontrollaktion: Polizei nimmt E-Scooter- und Radfahrende ins Visier

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Polizei und Ordnungsamt haben in der Iserlohner Innenstadt Kontrollen durchgeführt (Symbolbild).
Mit einem größeren Kräfteaufgebot haben Polizei und Ordnungsamt am Mittwoch die Innenstadt von Iserlohn kontrolliert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen gelegt. In der Wermingser Straße ist das Fahrradfahren beispielsweise nur außerhalb der Kern-Geschäftszeiten zwischen 19.00 und 10.00 Uhr erlaubt.
Die Polizei ahndete insgesamt 13 Verstöße von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie 14 Verstöße von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern. In einem Fall wurde die verbotene Handynutzung geahndet. Bei zwei Personen, die mit E-Scootern unterwegs waren, bestand zudem der Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Sie mussten die Beamten und Beamtinnen für eine Blutproben-Abnahme begleiten.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang an die geltenden Regeln für E-Scooter. Diese dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis genutzt werden, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht. Wie für Autofahrer und Autofahrerinnen gilt auch hier: Hände weg vom Handy und die gleichen Promillegrenzen. Gehwege oder Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu, sofern es nicht ausdrücklich durch Schilder erlaubt ist. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.