IserlohnIrre Flucht vor Polizei: Mann (39) rennt über Gleise und zwingt Zug zu Notbremsung

Symbolbild

Ein Mann flüchtete in Iserlohn mit einem E-Scooter vor der Polizei und rannte über die Bahngleise (Symbolbild).

Ein Mann (39) flüchtet in Iserlohn vor der Polizei, rennt über Bahngleise und zwingt einen Zug zur Vollbremsung. Die Liste der Vorwürfe ist lang.

Was als harmlose Kontrolle begann, endete am Donnerstagabend (31. Juli 2025) in Iserlohn in einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd. Ein 39-jähriger Mann auf einem E-Scooter hat sich eine irre Flucht mit der Polizei geliefert.

Gegen 19.00 Uhr wollten Polizisten und Polizistinnen den Mann an der Untergrüner Straße kontrollieren, weil er auf dem Gehweg fuhr. Doch anstatt anzuhalten, gab er Gas.

Flucht über Privatgrundstück und Bahngleise

Der Mann raste zunächst auf seinem Roller davon, bevor er ihn in die Hand nahm und zu Fuß weiter flüchtete. Er rannte über ein Privatgrundstück, das an die Bahngleise angrenzt, warf den Roller weg und lief direkt auf die Schienen.

In diesem Moment näherte sich ein Personenzug! Der Zugführer reagierte geistesgegenwärtig, hupte und legte eine Vollbremsung hin, um eine Kollision zu vermeiden. Der Zug kam quietschend zum Stillstand. Wie durch ein Wunder wurde bei der Notbremsung glücklicherweise niemand verletzt.

Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein und konnte den Flüchtigen kurz darauf stellen: Er hatte sich in einem Gebüsch versteckt und wurde festgenommen.

Die Liste der Vorwürfe ist lang

Auf der Wache kam dann die ganze Wahrheit ans Licht. Tests deuteten darauf hin, dass der 39-Jährige unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Eine Blutprobe wurde angeordnet.

Damit nicht genug: Der E-Scooter, mit dem er unterwegs war, wurde erst am selben Tag als gestohlen gemeldet. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Polizisten und Polizistinnen außerdem weiteres mögliches Diebesgut und Betäubungsmittel.

Roller, Drogen und die mutmaßliche Beute wurden sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Verstößen gegen das Straßenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz sowie Diebstahls. (red)