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Irre Suff-Fahrt in HagenBetrunkener E-Scooter-Fahrer rastet bei Kontrolle völlig aus

Ein Fahrzeug der Polizei fährt mit Blaulicht am Abend durch eine enge Straße.

Ein E-Scooter-Fahrer ist in Hagen bei einer Polizeikontrolle ausgerastet. (Symbolbild)

Komplett-Ausraster in Hagen

Eine Polizeistreife hat in der Nacht zu Samstag (30. August 2025) in Hagen einen vollkommen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen, der daraufhin komplett ausrastete.

Den Beamten und Beamtinnen fiel der Mann gegen 03.20 Uhr auf dem Märkischen Ring durch seine „sehr unsichere Fahrweise“ auf. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Polizisten und Polizistinnen direkt erheblicher Alkoholgeruch entgegen.

Mann (29) beleidigt Polizisten und Ärztin als „Nazis“

Der 29-jährige Mann aus Hagen konnte sich kaum auf den Beinen halten, zeigte sich aber sofort aggressiv. Laut Polizeibericht beschimpfte und beleidigte er die Polizisten und Polizistinnen durchgehend. Einen Alkoholtest verweigerte er.

Der Mann widersetzte sich auch aktiv einer Durchsuchung, weshalb ihm Handfesseln angelegt werden mussten. Auf der Polizeiwache eskalierte die Situation weiter: Gegen die Blutentnahme wehrte er sich so erheblich, dass er gefesselt und fixiert werden musste.

Während der gesamten Maßnahme sprach er weitere Beleidigungen und Drohungen aus. Unter anderem wurden die Polizisten, Polizistinnen und die anwesende Ärztin von ihm als „Nazis“ betitelt.

Gefälschte Plakette und Drogen gefunden

Bei der Überprüfung des Mannes und seines E-Scooters kamen weitere Straftaten ans Licht. Das Fahrzeug war nicht versichert und die angebrachte Versicherungsplakette war gefälscht. Außerdem fanden die Beamten und Beamtinnen bei dem 29-Jährigen Cannabis, welches sichergestellt wurde.

Den Mann erwartet nun eine Flut von Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Betrug und Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und Betäubungsmittelgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seinen Heimweg zu Fuß antreten. (red)