In Hagen-Hohenlimburg kontrollierte die Polizei einen 27-jährigen Segway-Fahrer. Die Beamten stellten gleich mehrere Verstöße fest.
Polizei HagenNächtliche Ausfahrt mit Segway endet auf Polizeistation

Copyright: Matthias Heinekamp
Die Polizei kontrollierte einen Segway-Fahrer in Hagen-Hohenlimburg und stellte mehrere Verstöße fest (Symbolfoto).
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am frühen Samstagmorgen (3. Mai 2025) um 3.35 Uhr kontrollierte die Polizei Hagen einen 27-jährigen Segway-Fahrer auf der Gaußstraße im Hagener Stadtteil Hohenlimburg.
Zunächst fiel den Beamten der Polizeiwache Hohenlimburg auf, dass an dem elektrisch angetriebenen Einpersonenfahrzeug mit Lenkstange ein blaues Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Farbe im aktuellen Verkehrsjahr ist jedoch grün.
Die Gültigkeit eines Versicherungskennzeichens beginnt immer am 1. März und endet am letzten Tag des Monats Februar. Für das Elektrokleinstfahrzeug bestand somit keine gültige Haftpflichtversicherung. Dies stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern eine Straftat.
Alkohol und Drogen am Steuer des Segways
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers ergab sich für die Polizeibeamten der Verdacht, dass der Mann Drogen konsumiert hatte und unter deren Einfluss das Kraftfahrzeug führte. Ein entsprechender Test verlief positiv.
Zudem roch die Ausatemluft des 27-Jährigen nach Alkohol. Auch ein durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Zur Durchführung einer Blutprobe sowie weiterer Maßnahmen musste der junge Mann die Beamten zur Polizeistation begleiten.
In den Diensträumen des Polizeipräsidiums Hagen entnahm ein Arzt die von der Polizei angeordnete Blutprobe. Bezüglich der Alkohol- und Drogenfahrt wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wegen des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung wurde zusätzlich eine Strafanzeige gefertigt. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass sich schon geringe Mengen Alkohol fatal auf die Fahrtauglichkeit auswirken können. Auch der Konsum geringer Mengen Betäubungsmittel kann zahlreiche körperliche und psychische Auswirkungen haben. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet möglicherweise sich selbst und andere.
Die Polizei bittet um Beachtung einer einfachen Empfehlung: Kein Alkohol und keine Drogen im Straßenverkehr! (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.