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Groß-Razzia im PottZoll filzt Betriebe, dutzende Verfahren

Zollbeamte bei einer Razzia in einem Restaurant.

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe hat der Zoll zahlreiche Betriebe im Ruhrgebiet kontrolliert (Symbolbild).

Zoll-Razzia im Pott: Dutzende Verfahren eingeleitet.

Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Razzia im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten und die Aufdeckung illegaler Beschäftigung.

Mehr als 60 Zöllnerinnen und Zöllner waren allein im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg im Einsatz. In Zusammenarbeit mit der Polizei und den Kommunen wurden zahlreiche Betriebe in Duisburg, Essen und im Kreis Wesel überprüft.

Knapp 70 Ermittlungsverfahren nach Kontrollen

Die erste Bilanz ist ernüchternd: Das Hauptzollamt Duisburg leitete knapp 70 Ermittlungsverfahren ein. Darunter acht wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, fünf wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und eines wegen Urkundenfälschung. Zudem wurden 53 Ordnungswidrigkeiten festgestellt, etwa wegen nicht mitgeführten Ausweispapieren.

In 53 Fällen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die Zöllnerinnen und Zöllner die erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen.

Zoll hat Gastronomie besonders im Visier

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12.82 Euro je Zeitstunde. „Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch“, so der Zoll.

Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. (red)