Grenzkontrollen an A61 und A3Bundespolizei nimmt Männer mit Haftbefehlen fest

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Polizeibeamter mit Anhaltestab, Ärmelabzeichen und Hemd im Rahmen von Grenzkontrollen.

Bei Kontrollen auf den Autobahnen 61 und 3 hat die Bundespolizei zwei Männer festgenommen. Einer wurde mit einem europäischen Haftbefehl gesucht, der andere konnte eine Haftstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden.

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Am Mittwochnachmittag, 10. Juli 2025, kontrollierten Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Nettetal einen grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 50-jährigen Albaners überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Reisende mit einem europäischen Haftbefehl durch die italienischen Behörden wegen Handel mit Betäubungsmitteln gesucht wird. Der Mann wurde daraufhin vor Ort festgenommen und wird am Donnerstagvormittag dem Haftrichter am Amtsgericht Krefeld vorgeführt.

Auf der Autobahn 3 reiste am Abend über den Grenzübergang Elten-Autobahn ein 26-jähriger Niederländer in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Vergehen nach dem Waffengesetz gesucht wird. Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Mann im November 2020 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro oder einer 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Niederländer konnte die ihm drohende Haftstrafe abwenden, da er die Geldstrafe bei der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet. (red)

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