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Grenz-KontrollenMehrere Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Blaulichter leuchten hinter einem Absperrband der Polizei.

Blaulichter leuchten hinter einem Absperrband der Polizei (Symbolbild).

Drogen, Diebstahl, Steuern: Vier Männer ins Netz gegangen.

Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen: Im Rahmen von Grenzkontrollen konnten die Beamten und Beamtinnen gleich vier per Haftbefehl gesuchte Männer festnehmen. Die Vorwürfe reichen von Drogendelikten bis hin zu Steuerhinterziehung.

Bereits am Freitagvormittag (19. September 2025) klickten bei einem 36-jährigen Marokkaner die Handschellen. Er wurde bei der Einreise aus den Niederlanden in einem Reisebus auf der A3 bei Emmerich-Elten kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt suchte ihn mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann wurde verhaftet und dem Amtsgericht Kleve überstellt.

Am Freitagnachmittag ging den Fahndern und Fahnderinnen ein 45-jähriger Deutscher ins Netz. Er war im Regionalexpress 13 auf dem Weg nach Venlo, als er am Bahnhof Kaldenkirchen überprüft wurde. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Unterschlagung vor. Ein Freund bewahrte ihn vor dem Gefängnis, indem er die geforderte Geldstrafe von 1000 Euro bei der Polizei einzahlte und ihm so eine 100-tägige Haftstrafe ersparte.

Auf der Autobahn 40 wurde am Sonntagvormittag (21. September 2025) ein 37-jähriger Bulgare gestoppt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte ihn wegen Steuerhinterziehung. Auch er konnte eine drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden, indem er die fällige Geldstrafe in Höhe von 840 Euro direkt vor Ort bezahlte.

Weniger Glück hatte ein 30-jähriger Deutscher, der am Sonntagnachmittag als Fußgänger in Kaldenkirchen kontrolliert wurde. Die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte ihn per Haftbefehl wegen Diebstahls. Da er die Geldstrafe von 1200 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er von der Bundespolizei direkt ins Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht, wo er nun eine 40-tägige Haftstrafe verbüßen muss. (red)