Bundespolizei Gelsenkirchen38-Jähriger greift Beamte an und leistet Widerstand – Messer beschlagnahmt

Einhandmesser beschlagnahmt von der Bundespolizei bei einem Vorfall im Hauptbahnhof Gelsenkirchen

Die Bundespolizei beschlagnahmte dieses Einhandmesser bei einem 38-Jährigen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen.

Im Hauptbahnhof Gelsenkirchen kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein 38-Jähriger Bundespolizisten angriff und Widerstand leistete. Bei ihm wurde ein Einhandmesser gefunden.

Am Mittwochvormittag (30. April) kontrollierten Bundespolizisten und Bundespolizistinnen einen Mann und seine Begleiterin im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Was als routinemäßige Kontrolle begann, eskalierte schnell: Der 38-Jährige wurde aggressiv, griff die Beamten und Beamtinnen an und widersetzte sich ihnen. Zudem führte er ein verbotenes Messer mit sich.

Gegen 11.20 Uhr waren Einsatzkräfte der Bundespolizei im Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf Streife, als sie auf einen 38-Jährigen und seine Begleiterin aufmerksam wurden. Bei der Personenkontrolle händigten die deutschen Staatsbürger ihre Personalausweise aus.

Mann verweigerte Durchsuchung und wurde aggressiv

Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Über das Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen wollte der Polizeibekannte keine Auskünfte geben und verhielt sich zunehmend unkooperativ.

Als die Polizisten und Polizistinnen ihm die Durchsuchung seiner Person und seiner mitgeführten Gegenstände ankündigten, reagierte er äußerst aggressiv und gab wiederholt an, dass er dies nicht zulassen werde.

Angriff auf Bundespolizisten und Widerstand

Zur Durchführung der polizeilichen Maßnahme sollte der Beschuldigte dem Bundespolizeirevier am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zugeführt werden. Auf dem Weg dorthin griff er die Uniformierten an. Dabei ergriff er den Finger eines Beamten, knickte diesen um und stieß einen weiteren Polizisten von sich, um sich aus dem Griff zu lösen.

Als dies nicht gelang, blieb er nach wenigen Metern erneut stehen und schlug einem der eingesetzten Kräfte mit der Faust gegen den Oberkörper. Daraufhin wurde er fixiert und gefesselt. Auch dabei leistete der 38-Jährige erheblichen Widerstand.

Einhandmesser zur "Selbstverteidigung" beschlagnahmt

Als die Einsatzkräfte den Gelsenkirchener mit den Tatvorwürfen konfrontierten, gab dieser an, dass er ein Messer zur Selbstverteidigung bei sich führe. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei dem Messer handelte es sich um ein Einhandmesser, das sich in der Jackentasche des Mannes befand und durch die Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen beschlagnahmt wurde.

Durch die Auseinandersetzung wurde glücklicherweise niemand verletzt. In den Wachräumen zeigte sich der Beschuldigte einsichtig und entschuldigte sich mehrfach bei den Uniformierten.

Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen durfte er die Dienststelle verlassen. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.