Zwei Männer fliehen in Dortmund vor der Polizei.
Flucht vor PolizeiFahrer (27) ohne Lappen und auf Drogen

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In Dortmund flüchteten zwei Männer vor einer Polizeikontrolle (Symbolfoto).
Eine wilde Verfolgungsjagd lieferten sich zwei Männer mit der Dortmunder Polizei in der Nacht zu Montag (27. Oktober). Die Insassen eines VW Golfs flüchteten vor einer Kontrolle – doch die Flucht endete mit ihrer Festnahme und einer langen Liste an Vorwürfen.
Alles begann gegen 4.00 Uhr, als Einsatzkräften der Polizei der Wagen an der Kreuzung Leopoldstraße/Münsterstraße auffiel. Es bestand der Verdacht, dass für den Golf kein Versicherungsschutz vorlag. Als die Polizisten und Polizistinnen Anhaltezeichen gaben, stoppte der Fahrer den Wagen in einer Sackgasse und die beiden Insassen ergriffen zu Fuß die Flucht in unterschiedliche Richtungen.
Lkw-Fahrer überwältigt flüchtigen Fahrer
Der Beifahrer konnte schnell in der Lortzingstraße gestellt und vorläufig festgenommen werden, nachdem ihm mit dem Einsatz eines Tasers (DEIG) gedroht wurde. Die Fahndung nach dem Fahrer führte die Kräfte in die Burgholzstraße.
Dort versuchte dieser, über einen Zaun auf ein angrenzendes Brauereigelände zu klettern. Ein aufmerksamer Lkw-Fahrer bemerkte die Situation, schritt ein und überwältigte den Flüchtenden. Die kurz darauf eintreffenden Fahndungskräfte nahmen auch den Fahrer fest.
Lange Liste an Straftaten
Bei dem 27-jährigen Fahrer aus Werne bestätigte sich der Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten und Beamtinnen Betäubungsmittel. Einen Ausweis oder eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Zudem war der VW Golf wegen des fehlenden Versicherungsschutzes zur Entstempelung ausgeschrieben.
Auf der Wache wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, zudem musste er sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Der Fahrzeugschlüssel und die Drogen wurden sichergestellt. Anschließend wurde er entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen seinen 24-jährigen Beifahrer aus Holzwickede bestand kein Tatverdacht.
Der Fahrer muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln verantworten. (red)
