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Fiese Abzock-Maschen in NRWSenior (84) beklaut und abgezockt – Polizei warnt vor Betrügern

Ein Einsatzwagen der Polizei steht auf einer Straße.

Die Polizei in NRW warnt eindringlich vor neuen Betrugsmaschen (Symbolbild).

Polizei warnt vor neuen Betrugsmaschen.

Die Polizei im Märkischen Kreis warnt eindringlich vor neuen und dreisten Betrugsmaschen. Aktuell wurde ein 84-jähriger Senior aus Hemer Opfer von Taschendieben. Der Mann wollte am Mittwochmorgen in einem Discounter an der Elsa-Brandström-Straße einkaufen.

An der Kasse bemerkte er gegen 11.00 Uhr das Fehlen seiner Geldbörse. Nur kurze Zeit später der nächste Schock: Die Diebe hoben um 11.30 Uhr mit seiner Bankkarte einen hohen Geldbetrag an einem Automaten der Sparkasse in Westig ab. Die Polizei rät, Wertsachen immer dicht am Körper zu tragen, am besten in den Innentaschen.

Online-Kauf von Staubsauger wird zur teuren Phishing-Falle

Auch im Internet lauern Gefahren, wie der Fall eines Mannes aus Hemer zeigt. Er wollte online einen Staubsauger kaufen und geriet dabei offenbar an eine gefälschte Webseite. Statt des Kaufpreises wurde ihm zunächst ein dreistelliger Betrag gutgeschrieben und anschließend eine hohe vierstellige Summe in japanischen Yen abgebucht.

Die Polizei warnt davor, auf Fake-Shops hereinzufallen. Man sollte immer die URL-Adresse im Browser genau prüfen. Misstrauisch sollte man bei unschlagbar günstigen Preisen und der Forderung nach Vorkasse werden. Echte Prüfsiegel sind zudem anklickbar und führen auf die Seite der Qualitätstester. Keinesfalls sollte man auf Links oder QR-Codes klicken, die man zum Einloggen bei Zahlungsdiensten wie PayPal erhält.

Mit Falschgeld im Supermarkt bezahlt

Einen dritten Fall meldet die Polizei aus Iserlohn. Dort wollte ein 26-Jähriger am Freitagmittag in einem Supermarkt mit Falschgeld bezahlen. Die Kassiererin bemerkte den Betrug und rief die Polizei. Der Mann gab an, die vier 50-Euro-Scheine kurz zuvor an einem Geldautomaten erhalten zu haben.

Die Polizei stellte die „Blüten“ sicher und ermittelt nun wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld. (red)