EssenBundespolizei findet Springmesser bei mutmaßlichem Ladendieb

Beschlagnahmtes Springmesser nach einem Ladendiebstahl im Essener Hauptbahnhof

Die Bundespolizei fand bei der Durchsuchung eines mutmaßlichen Ladendiebs in Essen ein verbotenes Springmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm.

Im Essener Hauptbahnhof wurde ein 52-jähriger Mann nach einem Ladendiebstahl von der Bundespolizei durchsucht. Die Beamten und Beamtinnen machten dabei einen gefährlichen Fund.

Am Abend des 22. Juni 2025 informierte ein Sicherheitsmitarbeiter eines Supermarkts im Essener Hauptbahnhof die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen über einen Diebstahl. Bei der anschließenden Durchsuchung des Verdächtigen machten die Einsatzkräfte einen brisanten Fund.

Gegen 21.00 Uhr trafen die Beamten und Beamtinnen auf den 52-Jährigen sowie den Ladendetektiv eines Einzelhandels im Hauptbahnhof Essen. Der Mitarbeiter gab an, dass er den deutschen Staatsangehörigen dabei beobachtet habe, wie dieser einen Rasierer genommen und die Filiale ohne zu bezahlen verlassen hatte.

Bundespolizei findet verbotenes Springmesser bei Durchsuchung

Um eventuell weiteres Stehlgut aufzufinden, durchsuchten die Uniformierten den wohnungslosen Mann. Dabei fanden sie ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm und beschlagnahmten es.

Bei einem Springmesser handelt es sich um ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann. Solche Messer fallen unter das Waffengesetz und sind verboten.

Anschließend belehrten die Einsatzkräfte den polizeibekannten Mann. Dieser machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht weiter zu den Vorwürfen.

Das Diebesgut verblieb in der Filiale und der 52-Jährige durfte, nach Verlassen des Geschäftes, seinen Weg fortsetzen. Er muss sich nun wegen Diebstahls mit Waffen und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.