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Illegaler TrendPolizei warnt: Beliebte E-Scooter für Kinder können für Eltern richtig teuer werden

Ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht am Straßenrand.

Die Polizei warnt eindringlich vor der illegalen Nutzung von zu schnellen E-Scootern für Kinder. (Symbolbild)

Polizei warnt vor Kinder-Scootern

Sie sind der Renner auf Schulhöfen und Gehwegen: E-Scooter für Kinder. Doch der coole Fahrspaß kann für Eltern schnell zum Albtraum werden. Die Polizei im Kreis Soest schlägt nun Alarm, da immer mehr Kinder mit illegal schnellen Modellen unterwegs sind.

Wie die Polizisten und Polizistinnen feststellen, erreichen viele dieser Kinderscooter Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Doch was viele nicht wissen: Im öffentlichen Straßenverkehr ist das streng verboten.

Strafverfahren für Eltern droht

Die Regel ist eindeutig: Elektrische Kinderscooter dürfen im öffentlichen Raum nur fahren, wenn sie bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h sind. „Schnellere Modelle sind dort nicht erlaubt und dürfen lediglich auf privatem Gelände genutzt werden“, stellt die Polizei klar.

Lassen Eltern ihre Kinder trotzdem mit einem Flitzer mit mehr als 6 km/h auf die Straße, machen sie sich strafbar. Die Konsequenz: Die Polizei leitet ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Doch das ist nicht alles.

Hohe Unfall- und Haftungsgefahr

Die Nutzung der schnellen Scooter birgt erhebliche Gefahren. Das Unfallrisiko steigt, Kinder können sich selbst und andere schwer verletzen. Im Falle eines Unfalls droht der nächste Schock: Die Versicherung könnte die Übernahme des Schadens verweigern.

Das bedeutet, dass Eltern unter Umständen selbst für teure Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Eigentum aufkommen müssen. Hinzu kommen weitere mögliche Straftatbestände wie der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Polizei rät Eltern daher dringend, beim Kauf von Kinderscootern die Bedienungsanleitung und das Kleingedruckte genau zu prüfen. „Wir appellieren an alle Eltern, ihre Kinder zu schützen und sich über die rechtlichen Vorschriften zu informieren. Schnelle Kinderscooter gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr - die Gefahren sind erheblich.“ (red)