Wut über Seitensprung89-Jähriger gesteht Bluttat an Ehefrau – richtiger Vater „jünger, schöner und reicher als Du“

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Ein 89-Jähriger hat gestanden, seine Frau aus Wut erstochen zu haben. Zuvor habe sie zugegeben, dass eine Tochter des Paares von einem anderen Mann stammt.

Ein 89-jähriger Rentner hat am Freitag (12. April 2024) vor dem Düsseldorfer Landgericht gestanden, seine langjährige Ehefrau erstochen zu haben. Sie habe ihm in einem Streit plötzlich vorgehalten, dass die älteste gemeinsame Tochter gar nicht von ihm stamme, berichtete der Mazedonier im Prozess.

Nach 63 Jahren der Unwissenheit habe sie ihm gesagt, dass er nicht der Vater sei, sagte der 89-Jährige, der vor Gericht einen wachen und geistig klaren Eindruck machte. Der richtige Vater sei „jünger, schöner und reicher als Du“, habe seine Frau noch ergänzt.

Ehefrau gesteht Seitensprung – Angeklagter stach zu 

Das habe er nicht ausgehalten und zugestochen, sagte der Angeklagte. Nach der Tat hatte der Rentner offenbar versucht, sich selbst töten. „Ich hab' dann versucht, mich an sieben Stellen im Körper zu verletzen“, sagte er. Wochenlang habe er deshalb im Krankenhaus gelegen.

Laut Anklage hatte der Mann am 19. November vergangenen Jahres mehrfach mit einem Messer auf seine 82-jährige Frau eingestochen, als die mit einer Freundin telefonierte. Insgesamt 20 Schnitt- und Stichverletzungen habe er seiner Frau zugefügt. Die Seniorin starb noch in der gemeinsamen Wohnung.

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Der Angeklagte konnte nach der Tat schwer verletzt gerettet werden. Die Tochter hatte ihre Eltern in deren Wohnung gefunden und den Notarzt gerufen.

Der 89-Jährige sitzt zur Zeit im Justizkrankenhaus in Fröndenberg im Sauerland und wird im Prozess psychosozial begleitet. Ob er schuld- und dann überhaupt haftfähig ist, sollen Gutachter im Prozess klären. Bei einer Verurteilung drohen dem Rentner lebenslange Haft oder die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. (dpa)