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Morddrohung gegen MerkelMann (61) aus Düsseldorf legt Geständnis ab – Richterin traut ihren Ohren nicht

Der Angeklagte im Saal des Düsseldorfer Amtsgerichts.

Dieser Mann (61) soll eine Morddrohung gegen Angela Merkel verfasst haben. Das Foto zeigt den Angeklagten am 18. Oktober 2022 vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Als Bundeskanzlerin stand Angela Merkel unter Dauerbeschuss von kritischen Bürgerinnen und Bürgern. Ein Mann aus NRW schoss allerdings weit über das Erlaubte hinaus.

Wie viel Hass muss sich in einem Menschen anstauen, um so etwas zu tun? Ein 61-jähriger Düsseldorfer hat gestanden, nach einem Auftritt der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Morddrohung verfasst zu haben.

„Ich gebe das vollumfänglich zu“, sagte der Angeklagte am Dienstag (18. Oktober 2022) im Prozess am Düsseldorfer Amtsgericht. Doch anschließend wurde es skurril.

Merkel erhielt Morddrohung von Mann aus Düsseldorf

Die Morddrohung, die er auf der Facebookseite der Bundesregierung hinterlassen hatte, sei aber nicht so gemeint gewesen, erklärte der 61-jährige Angeklagte.

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„Da war ich wohl wieder so betrunken wie jetzt“, begründete er seine Drohung und sorgte damit für Verwirrung im Gerichtsaal. Als er auf Nachfrage der Richterin erklärte, vor der Verhandlung „zwei bis drei kleine Flaschen Wodka“ getrunken zu haben, unterbrach die Juristin die Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Düsseldorfer die Störung des öffentlichen Friedens und Androhung von Straftaten vor. Vor der Fortsetzung muss nun zunächst ein Gutachter die Schuld- und Verhandlungsfähigkeit des 61-Jährigen prüfen, der sich selbst als „Künstler, Bildhauer und Journalist“ vorgestellt hatte.

Facebook-Hass: Mann droht Merkel mit Kopfschuss

Angela Merkel hatte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am 1. Februar 2021 eine Pressekonferenz gegeben, die auf der Facebook-Präsenz der Bundesregierung übertragen worden war. Dabei ging es um die Impfstoffversorgung.

Darunter soll der Angeklagte den Kommentar eingestellt haben, dass er hoffe, die Person zu sein, „die die Kugel durch Deinen Kopf schießt“.

Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft zuvor einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro gegen den Mann verhängt. Weil der 61-Jährige dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall nun vor Gericht verhandelt. Der Prozess soll im April 2023 fortgesetzt werden. (dpa)