Ein Motorradfahrer aus Mönchengladbach wollte sich einer Polizeikontrolle entziehen und raste davon. Die Beamten verfolgten ihn bis zum Kaarster See.
Polizei KaarstMotorradfahrer (28) gibt nach Verfolgungsjagd Führerschein ab

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Ein Motorradfahrer aus Mönchengladbach musste nach einer Verfolgungsjagd seinen Führerschein abgeben (Symbolfoto).
Ein 28-jähriger Mann aus Mönchengladbach musste seinen Führerschein abgeben, nachdem er mit seinem Motorrad mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und sich einer Polizeikontrolle entzog.
Wie die Polizei mitteilt, fiel der Motorradfahrer den Beamten der Polizeiwache Kaarst gegen 20.30 Uhr auf der Neersener Straße an der Kreuzung zur Büttgener Straße auf. Er war augenscheinlich mit überhöhter Geschwindigkeit aus Neuss kommend in Richtung Kaarster See unterwegs.
Motorradfahrer ignorierte Anhaltezeichen der Polizei
Die Beamten wollten den Fahrer anhalten und setzten sich hinter das Motorrad. Trotz eindeutiger Anhaltezeichen kam der Mann der polizeilichen Aufforderung nicht nach. Stattdessen beschleunigte er und fuhr mit deutlich höherer Geschwindigkeit als den erlaubten 50 und 70 km/h in Richtung Kaarster See.
Bei seiner Fahrt nutzte der Motorradfahrer sogar eine Sperrfläche, um zwei an einer Ampel wartende Pkws zu überholen. Erst im Bereich des Kaarster Sees verlangsamte er seine Fahrt, sodass die Polizisten ihn schließlich an der Weiterfahrt hindern konnten.
Staatsanwaltschaft wertet Verhalten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrverhalten des 28-Jährigen als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet. Laut Paragraf 315d des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Der Mönchengladbacher muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Sein Führerschein wurde vor Ort einbehalten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.