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Polizei DüsseldorfMann bedroht Ex-Partnerin mit Messer – Festnahme mit Elektroschocker

Polizeibeamte stehen bei einem Polizeieinsatz.

Die Polizei musste in Düsseldorf-Oberbilk einen Mann mit einem Elektroschocker überwältigen, der seine Ex-Partnerin mit einem Messer bedroht hatte (Symbolbild).

In Düsseldorf-Oberbilk hat ein Mann seine Ex-Partnerin mit einem Messer bedroht. Die Polizei musste einen Elektroschocker einsetzen, um ihn zu überwältigen.

Die Düsseldorfer Polizei hat am Dienstagabend (17. Juni 2025) einen 35-jährigen Mann festgenommen, der zuvor seine Ex-Partnerin mit einem Messer bedroht hatte. Der Vorfall ereignete sich gegen 18.42 Uhr in Oberbilk.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand begegnete der 35-jährige Syrer seiner Ex-Partnerin offenbar zufällig auf der Kölner Straße. Als er sie bedrohte, flüchtete sich die 33-Jährige in eine Arztpraxis.

Mann folgt Ex-Partnerin in Arztpraxis und zückt ein Messer

Der Mann folgte ihr jedoch in die Praxis, zog dort ein Messer und bedrohte die Frau weiter. Er versuchte sogar, sie zu verletzen. Die 33-Jährige konnte den Angriff abwehren, woraufhin der Täter auf die Straße flüchtete.

Die inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sprachen den 35-Jährigen an, der daraufhin mit dem Messer in den Sonnenpark lief. Da eine Gefährdung unbeteiligter Personen nicht ausgeschlossen werden konnte, mussten die Einsatzkräfte schnell handeln.

Polizei setzt Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) ein

Der Aufforderung, das Messer fallen zu lassen, kam der Mann nicht nach. Daher mussten die Einsatzkräfte den Einsatz des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG), umgangssprachlich auch als Taser bekannt, androhen und schließlich umsetzen.

Der Mann wurde überwältigt und festgenommen. Das Messer wurde sichergestellt. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten und Beamtinnen zudem Betäubungsmittel bei dem 35-Jährigen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest fiel deutlich positiv aus.

Die 33-jährige Ex-Partnerin wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Der Tatverdächtige soll noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.