Am Flughafen Düsseldorf hat die Bundespolizei zwei gesuchte Männer verhaftet. Beide konnten ihre Geldstrafen bezahlen, doch für einen hatte die Festnahme weitreichende Konsequenzen.
Flughafen DüsseldorfBundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer – einer muss direkt zurück in die Türkei

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Die Bundespolizei hat am Flughafen Düsseldorf zwei gesuchte Männer festgenommen (Symbolfoto).
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat am Montag (12. Mai 2025) zwei gesuchte Männer festgenommen. Beide konnten ihre Geldstrafen zwar bezahlen, doch für einen der beiden hatte die Festnahme trotzdem weitreichende Folgen.
Wie die Bundespolizei mitteilt, stellte sich am Montagmorgen ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun/Türkei vor. Bei der Kontrolle stellten die Beamten und Beamtinnen fest, dass nach dem Mann gefahndet wurde.
Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte zehn Tage zuvor einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai 2024 Verurteilten erlassen. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Der in Krefeld lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.380 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 23 Tagen abwenden konnte.
Zweiter Mann muss zurück in die Türkei
Am Montagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten und -beamtinnen einen weiteren türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 35-Jährige von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wurde.
Diese hatte im Dezember 2024 einen Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen gegen den im Juni 2019 Verurteilten ausgestellt. Da sich der Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde die Fahndung veranlasst.
Auch dieser Reisende konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 48 Tagen abwenden.
Da sich der Mann jedoch mehr als zwei Jahre im Ausland aufhielt, war seine vorgelegte deutsche Niederlassungserlaubnis kraft Gesetz erloschen. Er wurde daher in die Türkei zurückgewiesen. (red)
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