Irre Waffen-BilanzWas Kirmes-Besucher und Besucherinnen alles mit zum Feiern schleppen wollten

Ein Streifenwagen der Polizei.

Die Bundespolizei kontrollierte während der Rheinkirmes in Düsseldorf (Symbolbild).

Die Bundespolizei kontrollierte zur Rheinkirmes an Bahnhöfen in Düsseldorf. Die Liste der sichergestellten Gegenstände ist besorgniserregend.

Vom 11. Juli bis zum 20. Juli 2025 galt zur Düsseldorfer Rheinkirmes eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei. Nun ziehen die Beamtinnen und Beamten Bilanz der Kontrollen an den Bahnhöfen Düsseldorf Hauptbahnhof und Düsseldorf Bilk.

Ziel des Verbots für gefährliche Gegenstände war es, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Besonders unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sinke die Hemmschwelle, solche Gegenstände bei Auseinandersetzungen einzusetzen, so die Polizei.

Brotmesser, Schlagstock und Pfefferspray sichergestellt

Bei den stichprobenhaften Kontrollen stellten die Polizistinnen und Polizisten insgesamt 18 Verstöße fest und zogen 22 gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr. Die Liste der Funde ist lang und beunruhigend: sechs Taschenmesser, drei Einhandmesser, ein Zweihandmesser, zwei Brotmesser, ein Klappmesser, ein in einem Flaschenöffner integriertes Messer, sechs Pfeffersprays, ein Teleskopschlagstock und ein Notfallhammer.

Die Bundespolizei appelliert daher eindringlich unter dem Motto „Wer feiern will, braucht kein Messer“, gefährliche Gegenstände bei solchen Anlässen zu Hause zu lassen. Das Mitführen von Waffen und bestimmten Messern in Zügen und Bahnhöfen ist ohnehin per Waffengesetz verboten.

Die Allgemeinverfügung diente laut Polizei als effektiver Gefahrenfilter für die Rheinkirmes und hat zu einer sichereren und unbeschwerten Kirmeszeit beigetragen. (red)