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Hundeschule nur mit Impfung?Trainerin aus Kreis Mettmann klagt

Dü_ Hundeschule

Ein Hund springt auf diesem Symbolfoto in Alzey (Rheinland-Pfalz) in der Hundeschule über ein Hindernis. Im Kreis Mettmann gibt's das nur nach den vorgeschriebenen Impfungen.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – In Viruszeiten sind Impfungen ein spannendes Thema. Auch die für Hunde. Denn die dürfen im Kreis Mettmann nur nach einer fünffachen Impfung zum Training.

Dagegen klagte Katrin F. (Name geändert). Die Leiterin einer Hundeschule fühlt sich benachteiligt, weil sie die Impfungen der Vierbeiner kontrollieren soll.

Verwaltungsgericht weist Klage der Hundetrainerin ab

Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies ihre Klage am Freitag (15. Mai) ab.

Die Vorgeschichte: 2017 gründete Katrin F. ihre Hundeschule „Fair Play“. Dafür brauchte sie einen Sachkundenachweis. Sie bekam die Erlaubnis, auf ihrem Gelände Hunde zu trainieren. Doch nur wenn sie auch die Impfungen ihrer vierbeinigen Kundschaft kontrolliert. 

Immunisiert sollten sie sein gegen Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Hepatitis. Kontrollieren sollen die Trainer daher die Impfpässe.

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für Hunde

Doch der Anwalt der Klägerin sagt: „In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für Hunde. Und es gibt viele Besitzer, denen es reicht, wenn ihre Vierbeiner als Welpe grundimmunisiert worden sind. Sie laufen nicht jedes Jahr zum Tierarzt und lassen die Impfung auffrischen.“

Genau diese Kunden aber müsse seine Mandantin jetzt abweisen. Das sei ein Wettbewerbsnachteil. Zumal es in vielen anderen Städten und Kreisen, wie auch in Düsseldorf oder Krefeld, eine solche Vorschrift nicht gibt.

Enormer Verwaltungsaufwand

Außerdem sei der Verwaltungsaufwand enorm. Denn schließlich müssten die Impfungen für jeden Hund dokumentiert werden.

Die stellvertretende Amtstierärztin setzt dagegen: Andere Hundetrainer hätten die Vorschrift seit Jahren ohne Probleme umgesetzt. Man könne ja in den Vorstellungsgesprächen die Impfpässe prüfen, wie das ja auch bei der Haftpflichtversicherung gemacht werde.

Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, hält die Richterin, die Maßnahme für angemessen.