Großer Schlag am Flughafen DüsseldorfBundespolizei nimmt fünf gesuchte Personen fest – 18-Jährige muss in Haft

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Am Flughafen Düsseldorf klickten am Wochenende mehrfach die Handschellen (Symbolbild).

Am Wochenende klickten am Düsseldorfer Flughafen gleich fünfmal die Handschellen. Die Bundespolizei vollstreckte mehrere Haftbefehle.

Für fünf Reisende endete der Trip am Düsseldorfer Flughafen am vergangenen Wochenende (8. bis 10. August 2025) mit einer Festnahme. Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei vollstreckten bei den grenzpolizeilichen Kontrollen gleich mehrere Haftbefehle.

Den Anfang machte am Freitagnachmittag eine 43 Jahre alte türkische Staatsangehörige auf dem Weg nach Izmir. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Sachbeschädigung vor. Die Frau konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden, indem sie die fällige Geldstrafe von 900 Euro direkt vor Ort bezahlte und ihre Reise fortsetzte.

Am Freitagabend erwischte es einen 23-jährigen Türken, der aus Tunis einreiste. Er wurde wegen Diebstahls gesucht und beglich eine Geldstrafe von 150 Euro, um nicht für fünf Tage ins Gefängnis zu müssen. Nur eine Stunde später stoppten die Einsatzkräfte einen 29-jährigen Kosovaren, der nach Pristina fliegen wollte. Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz musste er 1.200 Euro zahlen, um einer zehntägigen Haftstrafe zu entgehen.

18-Jährige nach Einreise direkt in U-Haft

Besonders ernst wurde es am Samstagmorgen für eine 18-jährige Deutsche, die aus Istanbul kam. Gegen die junge Frau lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vor – unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und des Diebstahls. Da sie einer Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, wurde sie von der Bundespolizei direkt an die Justizbehörden überstellt.

Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein 21-jähriger niederländischer Staatsangehöriger bei seiner Einreise aus Kayseri kontrolliert. Er hatte eine Geldstrafe von 1.200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz offen. Nach der Zahlung konnte er die 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Heimreise antreten. (red)