Fahndungserfolge in NRWHaftbefehle, gefälschte Papiere und eine Waffe im Kofferraum

Ein Polizist steht vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei.

Bei Grenzkontrollen in NRW hat die Bundespolizei gleich mehrere Fahndungserfolge erzielt. (Symbolbild)

Bei Kontrollen in NRW klickten gleich mehrfach die Handschellen. Ein Mann wurde mit europäischem Haftbefehl gesucht, ein anderer hatte Falsch-Papiere.

Im Rahmen von Grenzkontrollen hat die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen am Dienstag (19. August 2025) gleich mehrfach zugeschlagen und mehrere gesuchte Männer aus dem Verkehr gezogen.

Drogen-Vergehen: 10 Monate Haft

Am Dienstagabend nahmen Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei am Bahnhof in Gronau einen 44-jährigen Deutschen fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde schnell klar: Die Staatsanwaltschaft Münster suchte den Mann mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für den 44-Jährigen endete die Kontrolle direkt im Gefängnis in Münster, wo er seine restliche Haftstrafe von 10 Monaten antreten musste.

Europäischer Haftbefehl auf der Autobahn 40

Kurz darauf kontrollierten Einsatzkräfte auf der Autobahn 40 einen 30-jährigen Rumänen, der als Beifahrer aus den Niederlanden einreiste. Der Mann versuchte zunächst, die Polizisten und Polizistinnen mit falschen Angaben zu seiner Person zu täuschen und konnte keine Ausweisdokumente vorzeigen. Doch die Überprüfung seiner Fingerabdrücke brachte die Wahrheit ans Licht: Gegen den 30-Jährigen lag ein europäischer Haftbefehl der rumänischen Behörden wegen Buntmetalldiebstahls vor. Er wurde festgenommen und wird am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt.

Falsche Papiere aus dem Darknet und eine Waffe

Bereits am Dienstagmorgen war den Beamten und Beamtinnen auf der A40 ein 36-jähriger Usbeke ins Netz gegangen. Der Fahrer eines in Paderborn zugelassenen Wagens legte eine komplett gefälschte österreichische Identitätskarte vor, einen Führerschein besaß er nicht. Bei der Durchsuchung des Autos machten die Polizisten und Polizistinnen eine weitere Entdeckung: Im Kofferraum befanden sich eine Anscheinswaffe (eine Spielzeugpistole) und noch eine gefälschte ID-Karte. In seiner Vernehmung gab der Mann an, die Fälschungen im Darknet gekauft zu haben. Da er eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzt, durfte er nach Abschluss der Maßnahmen weiterreisen. (red)