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Prozess in DüsseldorfTragisches Ehe-Drama: „Habe meinen Kindern ihre Mutter genommen“

Himal M. mit seinem Ver­tei­di­ger vor Gericht.

Himal M. am Montag (13. März 2023) mit seinem Ver­tei­di­ger vor Gericht in Düsseldorf.

In Düsseldorf ist es zu einem Urteil in einem tragischen Fall gekommen. Ein Ehestreit eskalierte, der Mann stach auf seine Frau ein und tötete sie.

von Barbara Kirchner (kir)

„Ich habe meine geliebte Frau getötet, meinen Kindern die Mutter genommen“, so gestand Himal M. (52, Name geändert) seine furchtbare Tat. Er erstach seine Frau (48) im Streit mit einem Küchenmesser. Dafür wurde der 52-Jährige am Montag (13. März 2023) wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dabei führten die beiden bis zu dem Zeitpunkt eine glückliche und harmonische Ehe. Das Paar kannte sich seit 25 Jahren. Vor zwei Jahren wurde geheiratet. Das spätere Opfer brachte einen Sohn mit in die Ehe, den Himal M. wie seinen eigenen aufzog. Dann kamen eine Tochter und im Jahr 2000 Zwillinge zur Welt.

Düsseldorf: Tragischer Ehestreit endet im Drama

In der letzten Zeit misstraute Himal seiner Ehefrau. Die hatte Karriere bei einem Pflegedienst gemacht und verdiente mehr als er. „Ich fühlte mich nie minderwertig“, sagte er. Doch er sah auch, dass seine Frau immer mehr Nachrichten mit dem Handy verschickte – auch an einen unbekannten Mann.

Darauf zur Rede gestellt, erklärte sie, dass es sich um einen Kollegen handelt. Mit dem hatte sie auch über ein Samsung-Telefon Kontakt, um sich mit den Dienstzeiten besser abzusprechen.

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Als Himal M. dieses ihm unbekannte Handy im Bad fand, stürmte er eifersüchtig in die Küche, wo sie dabei war, Essen vorzubereiten. Er stellte seine Frau zur Rede und weigerte sich, das Handy zurückzugeben. Sie ging mit dem Küchenmesser auf ihn los. Er nahm es ihr ab und stach mehrfach auf seine Frau ein.

Die stellte noch im Sterben die Frage: „Warum?“ Im Prozess legte Himal M. ein Geständnis ab. Der Richter: „Das war wichtig für Sie zu erklären, wie es dazu kommen konnte. Das war ein tragisches Geschehen, zumal es selten Streitigkeiten gegeben hat.“

Berücksichtigt habe man bei der Höhe der Strafe auch, dass sich der Angeklagte mit dem Tod seiner geliebten Frau selbst bestraft hat. Blass nahm der Angeklagte das Urteil auf.