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Düsseldorf verbietet AirBnBVerstöße kosten bis zu 50.000 Euro Buße

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Nichts mehr „Herzlich willkommen!“: Inoffizielle Ferienwohnungen à la „AirBnB“ sind in Düsseldorf künftig illegal - das legte der Stadtrat in einer neuen Satzung fest.

von Michael Kerst (mik)

Düsseldorf – Es ist eines der drängendsten Probleme der Stadt Düsseldorf: die immer schlimmer werdende Wohnungsnot.

Düsseldorfer Satzung: AirBnB den Kampf angesagt

Und in diesem Punkt hat der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag einen echten „Pflock eingerammt“: Der Zweckentfremdung von Wohnraum durch „inoffizielle Ferienwohnungen“ nach dem Prinzip AirBnB wurde der Kampf angesagt.

Das Mittel der Wahl gegen die hemmungslose Geldmacherei (und nichts anderes ist AirBnB) heißt „Wohnraumschutzsatzung“. Andere Städte wie Köln und Münster haben solche Satzungen bereits – und seit Donnerstagabend auch Düsseldorf.

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AirBnB in Düsseldorf: Es drohen 50.000 Euro Bußgeld

Das Prinzip ist einfach: Die inoffiziellen Ferienwohnungen werden in der Satzung als „Zweckentfremdungen von Wohnraum“ festgelegt. Und die kann die Stadt mit ziemlich drastischen Mitteln verbieten: Wer sich nicht an dieses Verbot hält, muss künftig mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Die Verabschiedung der Satzung war im Rat reichlich kompliziert: Es gab eine Hauptvorschlag der „Ampel“ aus SPD, FDP und Grünen, hierzu jede Menge Änderungsvorschläge der Linken, der CDU und des „Piraten“-Ratsherrn Frank Grenda.

Düsseldorf diskutierte Details zur Anti-AirBnB-Satzung

Es ging um Detailfragen, etwa die Zahl von Wochen, bis zu der eine Ferien-Wohnungsvermietung noch nicht als Zweckentfremdung angesehen wird. Auch über eine andere Variante dieser Zweckentfremdung, nämlich die bewusste Nicht-Vermietung zu Spekulationszwecken, wurde ausgiebig diskutiert.

Auch bestehende AirBnB-Wohnungen werden verboten

Und besonders heiß her ging es bei der Frage, ob bestehende AirBnB-Wohnungen Bestandsschutz haben sollten. Das war aus dem „Ampel“-Vorschlag so abzulesen und das hätte bedeutet, dass die Stadt nur gegen künftig neu geschaffene „Ferienwohnungen“ tatsächlich wirksam hätte vorgehen können.

Noch in der Ratssitzung legte die „Ampel“ nach, brachte mündliche eine Änderung ihres eigenen Antrages ein: Ja, auch bestehende Wohnungen, die als AirBnB genutzt werden, können nach der neuen Satzung verboten werden, auch hier drohen Bußgelder.

Stadt muss tausende AirBnB-Wohnungen kontrollieren

Jetzt wird es noch einmal spannend: Die Stadtverwaltung muss Strukturen schaffen, um die Satzung auch durchzusetzen. Sie muss vor allem Wohnungen, die im AirBnB-Verdacht stehen, kontrollieren.

In der Ratssitzung wurde die Zahl der bestehenden AirBnB-Wohnungen mit bis zu 9000 angegeben. Die AirBnB-Sprecherin Kirstin MacLeod bestreitet diese Zahl und spricht dagegen von „nur“ 3600 Unterkünften, davon 71 Prozent komplette Wohnungen. Wie dem auch sei: Die Kontrollen dieser tausenden Wohnungen werden ein hartes Stück Arbeit für die Stadt ...