DüsseldorfMann (60) auf Verwandtschafts-Besuch – und dann erstmal im Knast

Der Angeklagte, der einem Zivilpolizisten geklaute Parfums anbot. Hier mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte, der einem Zivilpolizisten geklaute Parfums anbot. Hier mit seinem Anwalt.

In Düsseldorf hat die Polizei durch Zufall einen Parfum-Verkäufer geschnappt. Eigentlich wollte er seine Verwandtschaft besuchen.

von Barbara Kirchner (kir)

Auf der Suche nach einem Käufer bot Vasili U. (60/ Name geändert) ausgerechnet einem Polizeibeamten in Zivil geklaute Parfums an.

Es klickten die Handschellen und der Belgier landete erst mal im Knast. Jetzt wurde ihm vor dem Düsseldorfer Amtsgericht ein schneller Prozess gemacht.

Mann wollte Verwandtschaft in Düsseldorf besuchen

Eine Erfahrung, auf die er gerne verzichtet hätte. Sein Anwalt betont: „Er ist das erste Mal im Gefängnis. Das war eine Lehre für ihn.“

Eigentlich wollte der Mann in Düsseldorf Verwandtschaft besuchen. Seine Familie hatte ihn mit Geschenken für den Besuch ausgestattet. Dabei 14 sündhaft teure Parfum-Flakons.

„Dass sie gestohlen worden waren, damit hat mein Mandant gerechnet“, so der Anwalt. Doch statt an der angegebenen Adresse verlief sich der 60-Jährige und Vasili U. landete am Hauptbahnhof.

Dort stellte er fest, dass es jetzt gegen Abend keinen Zweck mehr machte, weiter nach der Straße zu suchen. Stattdessen kam U. auf die Idee, die Ware aus seinem Rucksack zu verkaufen.

Sein Anwalt: „Mein Mandant lebt in Belgien von Sozialhilfe. Er wollte auf diese Weise eine schnelle Mark machen.“ In einer Bäckerei an der Erkrather Straße sprach er einen Kunden an einem Stehtisch an. Und bot ihm versteckt die Parfums zum Kauf an.

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Sein Pech: Er hatte sich als Kunden ausgerechnet einen Polizeibeamten in Zivil ausgesucht. Der nahm ihn ohne Umschweife gleich fest.

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte. „Es tut mir leid“, sagte er. Der Richter verurteilte ihn wegen versuchter Hehlerei zu 600 Euro Geldstrafe.

Düsseldorf: Richter warnt den Parfum-Verkäufer – „Sie sind jetzt im System“

Und Vasili U. durfte das Gericht als freier Mann verlassen. Dennoch warnte der Richter: „Sie sind jetzt in unserem System. Wenn Sie noch mal etwas machen, dann droht Ihnen eine Gefängnisstrafe.“

Denn mit den fünf Tagen, die Vasili U. bis zum Prozessbeginn in einer Zelle saß, gilt er als Haft erfahren. Und deshalb kann er, wenn er erneut erwischt wird, nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen.