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Düsseldorfer Lehrerin fuhr Kind tot:„Ein Teil von mir ist mit gestorben“

Dü_ Kind tot gefahren

Elisabeth H. im Gerichtssaal.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – Ein Prozess, der niemanden  kalt lässt: Lehrerin Elisabeth H. (60, Namen geändert) ist auf dem Weg zu ihrem ersten Schultag, als sie morgens die kleine Sarah (9) tot fährt.

Am Mittwoch stand sie wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Imme noch traumatisiert sagt sie  dort: „An dem Tag ist ein Teil von mir mit gestorben.“

Prozess um fahrlässige Tötung

Über 26 Jahre ist Elisabeth H. schon Grundschullehrerin. An dem Tag sollte sie an der Franz-Vaahsen-Grundschule anfangen. Es war 7.30 Uhr morgens.

Viel Betrieb auf der Straße. Schüler und Eltern sind auf dem Weg zur Schule, Elisabeth H. ebenfalls. An der Kreuzung Am Krausen Baum muss sie die Vorfahrt achten. Sie konzentriert sich nach rechts und tastet sich langsam in die Kreuzung ein.

Zwei Probleme hat sie: Auf beiden Seiten stehen große Hecken, die die Sicht einschränken. Und rechts bis in den Kurvenverlauf stehen zusätzlich geparkte Autos.

„Es ging alles so schnell. Ein paar Wimpernschläge“

Sie gibt Gas: Da passiert es. Die kleine Sarah prallt mit ihrem Fahrrad gegen das Auto. Elisabeth H.: „Es ging alles so schnell. Vielleicht ein paar Wimpernschläge.“ Da flog das Kind schon über die Motorhaube.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Trotz des Aufpralls habe die Lehrerin nicht sofort gebremst. Sondern das Kind überrollt. Das Mädchen überlebte das nicht.

Elisabeth H.: „Es ist unfassbar, dass ein Unfall bei einer so vorsichtigen Fahrweise solche Folgen haben kann.“

Nur 15 km/h schnell

Selbst der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Wagen nicht schneller als 15 Stundenkilometer war. „Als ich ausstieg, habe ich nur das Kind gesehen.“

Nach ihrer Aussage tauchte das Mädchen kurz vor dem Aufprall in ihrem Augenwinkel auf. Da knallte es schon. „Ich habe sofort gebremst. Aber da war das Kind schon überrollt.“

Vor Ort betreute ein Notfallseelsorger Saras  Mutter. Elisabeth H. kam ins Krankenhaus und wurde dort betreut.

„Ich wünsche niemanden, einen solchen Unfall zu haben. An dem Tag ist ein Teil von mir mit gestorben. Ich habe keine Freude am Leben mehr. Ich leide an Schlafstörungen und Alpträumen. Und das hat nichts mit Schuld oder Nicht-Schuld zu tun.“

„Ich konnte das nicht verhindern“

Insgesamt kommt sie zu dem Schluss: „Ich konnte das nicht verhindern.“

Und dabei blickt sie den Vater von Sarah an, der am Prozess als Nebenkläger teil nimmt.

Elisabeth H. ist seit dem schrecklichen Unfall dienstunfähig. Das Gericht verurteilte sie zu neun Monaten Bewährungsstrafe und 3600 Euro Geldbuße.